Permalink b240125
Sozialsystem Schweiz – mit Entscheid Bundesgericht vom 11.05.2015 (b240119)..
«..werde die Missbrauchsgefahr aufgrund der Vollmachterteilung als äusserst gering eingeschätzt.»Daraus resultiert unmittelbar für Sozialhilfebeziehende, dass z.B. Gutachten weiterhin von denselben Ärzten zum Leidwesen der Betroffenen erstellt werden, die in finanzieller Abhängigkeit zu ihren Auftraggebern stehen.
Als Tipp: Jeder Missbrauch sollte von den Betroffenen sofort zur Anzeige gebracht werden!
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Freundlichst
Team Anita Zerk, die Ghostwriters
Weg mit #agenda2010, #tapschweiz
Quelle: via @TAP Schweiz, June 01, 2015 at 02:12PM
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