CH: Wenn die Gemeinde auf Kosten von Obdachlosen Geld spart – ganz illegal versteht sich

Thema heute: wer übernimmt in der Schweiz Notfallbehandlungskosten. Dies wurde in der Prozessakte von Fritz Müller99 eingehend behandelt – dennoch die Gemeinde Bern will Kosten sparen und macht bei Fritz Müller99, nachdem er notfallbehandelt werden musste, keine Kostengutsprache. Dass dieses Vorgehen illegal ist kümmert die Gemeinde offenbar nicht. Alle Helfershelfer spielen das Spiel mit – bis jetzt. Wir dürfen gespannt sein, wie die Karten des Spiels neu gemischt werden.

Zu der aktuellen Korrespondenz
- (Kein) Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027, dieses Schreiben)

Ohne weiteren Kommentar:

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ #bgetweet http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26027

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (x___@insel.ch)
Inselspital – Insel Gruppe AG
X___
Freiburgstrasse 8
CH-3010 Bern, BE

Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 14. Februar 2017



Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999
Ihr Schreiben vom 30.01.2017, ZPV-Nr. 88888888 via Y____

Sehr geehrter X____

Als Obdachloser wurde ich in ihrem Spital vor kurzem notfallbehandelt. Die Gemeinde Bern müsste gemäss Prozessakte (b260XX) für diese Kosten aufkommen.

Es befremdet mich, dass ich trotz kantonalem, BEgr und EGMR Entscheid persönlich für diese Kosten jetzt plötzlich aufkommen soll?

Offenbar neu die Gemeinde Bern den Fall aus einer anderen und neuen Perspektive beurteilen möchte, dass damit geltendes Recht verletzt wird offenbar nicht zur Debatte steht.

Dieses beschriebene Vorgehen ist nicht nur illegal, damit werden die rechtskräftigen Urteile von der Gemeinde Bern und Ihren Helfershelfern in Folge ignoriert.

Die schriftliche Stellungnahme der Gemeinde Bern liegt mir mit Datum von heute nicht vor – ich aus diesem Grund Akteneinsicht beantrage, bzw. ich fordere Sie auf
a) diese erwähnten Unterlagen dem Patienten auszuhändigen und
b) dem Patienten im Bedarfsfall, sollte die Gemeinde Bern und Ihre Helfershelfer weiterhin die rechtskräftigen Urteile ignorieren wollen, eine neue Frist zu setzen, in der der Betriebene zu vorliegendem Sachverhalt Stellung beziehen kann.

Rechtliche Schritte vorbehalten bleiben.

Beweismittel
Chronologisch geordnete Akten abrufbar unter » tapschweiz.blogspot.ch

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/02/b26027.html (anonymisiert)

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.


Bern, 14. Februar 2017



Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99



Fritz Müller99
(Patient)

1 Exemplar
Kopie Rückzug Rechtsvorschlag vom 30.01.2017 (b26026)

Als Mailkopie an:
x___@insel.ch (persönlich adressiert)

Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26027 ist der Patient, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – der Patient sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in Bern wird weiterhin geleert.

CH: Auf welchen Verbindlichkeiten Gerichte ihre Urteile fällen – Behördenangaben stellen sich als Schall und Rauch heraus

Thema heute: wer bezahlt in der Schweiz Notfallbehandlungskosten bei Obdachlosen, sollte ein Nicht-Mensch sich einer Notfallbehandlung unterziehen müssen? Die zuständige Gemeinde! So jedenfalls hat die Gemeinde Bern sich im Strafprozess Fritz Müller99 gegen die Gemeinde Bern geäussert. Die entsprechenden Urteile (kantonal, BGer und EGMR) liegen vor. Die Weisung der Gemeinde Stadt Bern im Wortlaut;
"(..) in der Gemeinde Stadt Bern lebende obdachlose SchweizerInnen, Nothilfebeziehende oder Nothilfeantragstellende SchweizerInnen mit positiv/negativem Bescheid (..) koennen sich immer am Morgen (Montag bis Freitag) zwischen 7.45 und 8.45 im Inselspital in der Zahnklinik melden (..) kann jede Person ohne Termin erscheinen, Notfallbehandlungen werden dann gleich durchgefuehrt (..) dies ohne vorherige Kostengutsprache. Im Anschluss an die Notfallbehandlung kann fuer den Patienten ein Kostenvoranschlag fuer eine weitere Behandlung erstellt werden (..) erhalten Sie ein Kostengutsprache fuer die Notfallzahnbehandlung und Nachbehandlung via G___. Kontakt: Soziale Dienste Bern, G___, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern, g___@bern.ch.(Quelle: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25050.html)
Soviel zu den Fakten.

Doch plötzlich möchte die Gemeinde Bern nichts mehr von einer Kostenübernahme wissen und verlangt in diesem Schreiben via Inselspital Bern, dass Fritz Müller99 sein Rechtsvorschlag zurückziehen soll.

Zu der aktuellen Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026, dieses Schreiben)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)

Ohne weiteren Kommentar.

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ #bgetweet http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26026

Absender (x___@insel.ch)
Inselspital – Insel Gruppe AG, Freiburgstrasse 8, 3010 Bern


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 30.01.2017



Rückzug Rechtsvorschlag Betreibung-Nr. 9999999999
Universitätsforderungen Rechnung Nr. 888888888 vom 03.08.2016

Guten Tag Herr Fritz Müller99

Sie erheben gegen unsere Betreibung Rechtsvorschlag, obwohl die Forderung rechtskräftig ist. Der definitiven Rechtsöffnung steht daher nichts im Weg.

Bitte ziehen Sie den Rechtsvorschlag innerhalb von 20 Tagen zurück oder begleichen Sie die Forderung innert derselben Frist vollständig (gemäss beiliegender Abrechnung). Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, zwingen Sie uns, beim zuständigen Gericht das Rechtsöffnungsbegehren zu stellen und danach die Fortsetzung der Betreibung zu verlangen. Diese Massnahmen wären für Sie mit beträchtlichen Kosten verbunden, weil der Richter im Rechtsöffnungsverfahren nur prüft, ob die Forderung bezahlt, gestundet oder verjährt ist.

Sie können die Forderung immer noch in Raten bezahlen. Ein entsprechender Zahlungsvorschlag wird nur behandelt, wenn dieser zusammen mit der Rückzugserklärung eingereicht wird.

Freundliche Grüsse
Inselspital Bern

Rückzugsformular
Abrechnung





Rückzugserklärung

Hiermit ziehe ich den in

Betreibung-Nr. 999999999

des Betreibungsamtes 3071 Ostermundigen

erhobenen Rechtsvorschlag in vollem Umfang zurück und ermächtige die Inkassostelle, Region
Bern-Mittelland, Bern, diese Rückzugserklärung an das zuständige Betreibungsamt weiterzuleiten.


Datum/Ort: ____________________________

Unterschrift: _______________________________ [Fritz Müller99]