CH: Wer bezahlt die „Schlussrechnung“

Thema heute: es geht einmal mehr um’s liebe Geld. Wer in der Schweiz hat die Kostengutsprache zu leisten, sollte ein Obdachloser als Nothilfepatient im Spital landen – soll vorkommen. Der Ball erneut bei der Gemeinde Bern liegt. Zuerst wird der Mensch wirtschaftlich und gesundheitlich zerstört – wenn es um die Folgekosten geht schaut das Amt bis heute weg, ..

..es gemäss Stellungnahme der behandelnde Klinik in der „Verantwortung des Leistungsbezügers“ liegt, sich um eine Kostenübernahme durch den Sozialdienst der Stadt Bern zu bemühen (b26028). Also „bemüht“ sich Fritz Müller99 mit diesem vorliegenden Schreiben wiederholt um eine Kostenübernahme bei der Gemeinde Bern.

Aktuelle Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)
- Stellungnahme behandelnde Klinik (b26028)
- Fritz Müller99 fragt bei der Gemeinde Bern nach (b26029, dieses Schreiben)

Ohne weiteren Kommentar:

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

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Permalink b26027

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (g___@bern.ch und Cc: pikettsarpikettsar@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
G___
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: z__@fin.unibe.ch, l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 01. März 2017



Ausstehende Kostengutsprache


Sehr geehrter Herr G___

Im Jahr 2016 wurde ich in der Univerität Bern (Insel) notfallbehandelt. Die zuständige Ärztin daraufhin mehrmals um eine Kostengutsprache in ihren Abteilungen oder bei Ihnen persönlich ersucht hat – ohne Erfolg wie es den Anschein erweckt (vgl. E-Mail Korrespondenz zwischen den beteiligten Parteien vom 24.08.2016, 29.08.2016, 29.08.2016, 23.01.2017, 17.02.2017, 17.02.2017, 18.02.2017, 20.02.2017, 28.02.2017 und der Mail von heute vom 01.03.2017.

Beweismittel
E-Mails » tapschweiz.blogspot.ch, Rubrik Schinders Protokoll #10
Rückzug Rechsvorschlag » tapschweiz.blogspot.ch/2017/02/b26026.html
Stellungnahme Insel » tapschweiz.blogspot.ch/2017/02/b26027.html

Gerne erinnere ich Sie in diesem Zusammenhang an die Aussage ihrer Anwälte, dass Sie sich bereit erklärten, in erwähnter Situation eine Kostengutsprache zu leisten. Diese Angabe vor Gericht mit Urteil vom 30.11.2015 (b26013) und folgende Rechtsverbindlichkeit erlangte.

Beweismittel
Kostengutsprache via Gmd. Bern » tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25050.html


Um den Leser, die Leserin mit diesem Schreiben nicht gar arg zu langweilen, einige Randanmerkungen zu dem hier vorliegenden „Sparmodell“, was die Kostengutsprache anbelangt.

Zum „Sparmodell“
TAP Schweiz und Hartz IV kostet den Steuerzahler ..
..nicht nur die direkt gegebene „Stütze“, sofern der Antragstellende nicht sanktioniert ist, (..)
..und nicht nur das gewaltige zusätzliche Geld der Überwachung, Drangsalierung / Nötigung / Erpressung und künstlichen Beschäftigung der TAP Schweiz und Hartz IV-Betroffenen (..)

..sondern auch die ungeheuren Unternehmersubventionen, die mit TAP Schweiz und Hartz IV ausgelöst worden sind und zukünftig ausgelöst werden (..)
..und die unkalkulierbaren Kosten der gegenwärtigen und kommenden sozialen gewalttätigen Auseinandersetzungen, die durch das Unrecht präsent sind.

Auch die sehr hohen Gerichts- und Anwaltskosten sind anzuführen, die schon alleine deshalb entstehen, ..
..weil das Gesetz in vielem den elementaren Menschenrechten widerspricht (..)
..und die sozialen Dienste / Jobcenter für ihre (systemisch und massenhaft verhängten) Entscheidungen in keiner Weise haften müssen (..)

Und last but not least ..
..in der Gesamtkostenrechnung werden Sie als Staat für die Zwangspsychiatrisierungen der Obdachlosen / Randgruppen, zerstörten Familien (durch Suizid eines drangsalierten Familienmitglieds), die Zerstörung des Kulturgutes Schweiz, dem künstlich aufgeblähten Staatsapparat um ein Vielfaches mehr bezahlen als z.B. ein eingeführtes BGE.

Wir dürfen sehr gespannt sein, mit welchen faulen Ausreden Sie sich erneut aus dieser Affäre ziehen werden. Gerne erwarte ich eine Kostengutsprache von der Gemeinde Bern innerhalb einwöchiger Frist bis 08. März 2017. Die beiden Rechnungen liegen dieser Mail bei.

Natürlich können Sie sich diese Kosten auch „sparen“ (vgl. Sparmodell) – entsprechend rechtliche Schritte gegen Sie als Verantwortlichen vorbehalten bleiben.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/03/b26029.html

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen.

Bern, 01. März 2017



Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99



Fritz Müller99
(Notfallpatient)

1 Exemplar

Als Mailkopie an pikettsarpikettsar@bern.ch und z___@fin.unibe.ch

Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Beilagen erwähnt

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26029 ist der Notfallpatient, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – der Sanktionierte sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.

CH: Wie Verantwortliche den Ball hin und her und hin und her schieben

Thema heute: da war doch kürzlich ein Notfall. Der Patient hat via Anmeldeformular vor der Behandlung angegeben, dass er von der Gemeinde Bern eine Kostengutsprache benötige. Nur schade, dass der Betroffene offenbar auf eine solche Kostengutsprache jahrelang warten muss?

Ich denke, es ist an der Zeit, bei der Gemeinde Bern erneut nachzufragen auf welchen Irrwegen sich diese Kostengutsprache denn befände.

In diesem Schreiben bezieht die behandelnde Klinik zum vorliegenden Fall Stellung.

Aktuelle Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)
- Stellungnahme behandelnde Klinik (b26028, dieses Schreiben)
- Fritz Müller99 fragt bei der Gemeinde Bern nach (b26029)

Ohne weiteren Kommentar:

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ #bgetweet http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26027

Absender (z__@fin.unibe.ch)
Universität Bern


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
CH-9999 Bern, BE

Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 28. Februar 2017



Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999
Ihr Schreiben vom 30.01.2017, ZPV-Nr. 88888888 via Y____

Sehr geehrter Fritz Müller99

Ich beziehe mich auf Ihre E-Mail an X____ vom 18. Februar 2017 sowie meine Empfangsbestätigung per E-Mail vom 20. Februar 2017.

Wie bereits mitgeteilt, war uns Ihr Fall nicht bekannt. Wir haben diesen geprüft und teilen Ihnen nachfolgend unsere Einschätzung mit.

Am 29. Juli 2016 und am 23. August 2016 haben Sie Behandlungen der zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern in Anspruch genommen. Hierzu wurden Ihnen mit Rechnungsdatum 3. August 2016 und 31. August 2016 zwei Rechnungen über CHF 196.85 und CHF 201.55 gestellt. Sie erhalten die erwähnten Rechnungen nochmals in der Beilage. Die Rechnungen sowie die anschliessenden Mahnbelege (pro Rechnung je eine Zahlungserinnerung, eine Mahnung sowie eine Betreibungsandrohung) wurden an die Nirgendwostrasse 99 in Bern gesandt. Gemäss Ihrem Schreiben vom 18. Februar 2017 wird dieser Briefkasten weiterhin geleert. Wir gehen daher davon aus, dass die Rechnungsbelege zugestellt werden konnten.

Sie haben als Patient Dienstleistungen der zahnmedizinischen Kliniken bezogen. Die Gebühr für die bezogenen Dienstleistungen ist vom Patienten geschuldet. Die Rechnungen könnten nur dann an einen gegebenenfalls zuständigen Sozialdienst geschickt werden, wenn dieser eine Kostenübernahme unterschriftlich bestätigt hätte. Solange dies nicht der Fall ist, ist es der Universität Bern weder möglich noch wäre dies überhaupt zulässig, die Sie betreffende Rechnung an den Sozialdienst zu schicken.

Für beide Behandlungstermine liegen den zahnmedizinischen Kliniken keine unterzeichneten Formulare des Sozialdienstes der Stadt Bern vor, welche die Kostenübernahme der Zahnbehandlung durch den Sozialdienst der Stadt Bern bestätigen (Kostenvoranschlag). Aus den genannten Gründen wurden die Rechnungen an Ihre Privatadresse ausgestellt. Die Weiterleitung der Rechnungen an eine gegebenenfalls kostenübernehmende Stelle liegt in der Verantwortung des Leistungsbezügers. Bezüglich der Bereitschaft zur Kostenübernahme durch den Sozialdienst der Stadt Bern können wir keine Aussagen machen.

Da die Rechnungen auch nach Zustellung der Betreibungsandrohungen (3. Mahnbeleg) nicht beglichen wurden, wurden die Rechnungen zur Einleitung des Inkassoverfahrens an die Steuerverwaltung des Kantons Bern abgetreten. Das Inkassoverfahren für die Rechnung 99999999 vom 3. August 2016 über CHF 196.85 wurde bereits eingeleitet. Sie haben gegen dieses Verfahren Rechtsvorschlag erhoben. Da auch die Rechnung 88888888 vom 31. August 2016 über CHF 201.55 bis anhin nicht beglichen wurde, wird auch dort ein Inkassoverfahren durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern eingeleitet werden.

In Ihrem Schreiben vom 18. Februar 2017 bestreiten Sie den Bezug der zahnmedizinischen Leistungen nicht. Wir empfehlen Ihnen daher, den Rechtsvorschlag zurückzuziehen und gemeinsam mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern die Abzahlung der offenen Rechnungen in Raten zu vereinbaren.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/03/b26028.html (anonymisiert)

Freundliche Grüsse
Z___, Universität Bern