..es gemäss Stellungnahme der behandelnde Klinik in der „Verantwortung des Leistungsbezügers“ liegt, sich um eine Kostenübernahme durch den Sozialdienst der Stadt Bern zu bemühen (b26028). Also „bemüht“ sich Fritz Müller99 mit diesem vorliegenden Schreiben wiederholt um eine Kostenübernahme bei der Gemeinde Bern.
Aktuelle Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)
- Stellungnahme behandelnde Klinik (b26028)
- Fritz Müller99 fragt bei der Gemeinde Bern nach (b26029, dieses Schreiben)
Ohne weiteren Kommentar:
Herzlichst
Anita
PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.
++ EwuS•wngi ++
(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)
#tapschweiz #agenda2010leaks #bgetweet http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26027
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (g___@bern.ch und Cc: pikettsarpikettsar@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
G___
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern
Als Beweismittel per Mail an
Cc: z__@fin.unibe.ch, l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 01. März 2017
Ausstehende Kostengutsprache
Sehr geehrter Herr G___
Im Jahr 2016 wurde ich in der Univerität Bern (Insel) notfallbehandelt. Die zuständige Ärztin daraufhin mehrmals um eine Kostengutsprache in ihren Abteilungen oder bei Ihnen persönlich ersucht hat – ohne Erfolg wie es den Anschein erweckt (vgl. E-Mail Korrespondenz zwischen den beteiligten Parteien vom 24.08.2016, 29.08.2016, 29.08.2016, 23.01.2017, 17.02.2017, 17.02.2017, 18.02.2017, 20.02.2017, 28.02.2017 und der Mail von heute vom 01.03.2017.
Beweismittel
E-Mails » tapschweiz.blogspot.ch, Rubrik Schinders Protokoll #10
Rückzug Rechsvorschlag » tapschweiz.blogspot.ch/2017/02/b26026.html
Stellungnahme Insel » tapschweiz.blogspot.ch/2017/02/b26027.html
Gerne erinnere ich Sie in diesem Zusammenhang an die Aussage ihrer Anwälte, dass Sie sich bereit erklärten, in erwähnter Situation eine Kostengutsprache zu leisten. Diese Angabe vor Gericht mit Urteil vom 30.11.2015 (b26013) und folgende Rechtsverbindlichkeit erlangte.
Beweismittel
Kostengutsprache via Gmd. Bern » tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25050.html
Um den Leser, die Leserin mit diesem Schreiben nicht gar arg zu langweilen, einige Randanmerkungen zu dem hier vorliegenden „Sparmodell“, was die Kostengutsprache anbelangt.
Zum „Sparmodell“
TAP Schweiz und Hartz IV kostet den Steuerzahler ..
..nicht nur die direkt gegebene „Stütze“, sofern der Antragstellende nicht sanktioniert ist, (..)
..und nicht nur das gewaltige zusätzliche Geld der Überwachung, Drangsalierung / Nötigung / Erpressung und künstlichen Beschäftigung der TAP Schweiz und Hartz IV-Betroffenen (..)
..sondern auch die ungeheuren Unternehmersubventionen, die mit TAP Schweiz und Hartz IV ausgelöst worden sind und zukünftig ausgelöst werden (..)
..und die unkalkulierbaren Kosten der gegenwärtigen und kommenden sozialen gewalttätigen Auseinandersetzungen, die durch das Unrecht präsent sind.
Auch die sehr hohen Gerichts- und Anwaltskosten sind anzuführen, die schon alleine deshalb entstehen, ..
..weil das Gesetz in vielem den elementaren Menschenrechten widerspricht (..)
..und die sozialen Dienste / Jobcenter für ihre (systemisch und massenhaft verhängten) Entscheidungen in keiner Weise haften müssen (..)
Und last but not least ..
..in der Gesamtkostenrechnung werden Sie als Staat für die Zwangspsychiatrisierungen der Obdachlosen / Randgruppen, zerstörten Familien (durch Suizid eines drangsalierten Familienmitglieds), die Zerstörung des Kulturgutes Schweiz, dem künstlich aufgeblähten Staatsapparat um ein Vielfaches mehr bezahlen als z.B. ein eingeführtes BGE.
Wir dürfen sehr gespannt sein, mit welchen faulen Ausreden Sie sich erneut aus dieser Affäre ziehen werden. Gerne erwarte ich eine Kostengutsprache von der Gemeinde Bern innerhalb einwöchiger Frist bis 08. März 2017. Die beiden Rechnungen liegen dieser Mail bei.
Natürlich können Sie sich diese Kosten auch „sparen“ (vgl. Sparmodell) – entsprechend rechtliche Schritte gegen Sie als Verantwortlichen vorbehalten bleiben.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/03/b26029.html
Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen.
Bern, 01. März 2017
Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99
Fritz Müller99
(Notfallpatient)
1 Exemplar
Als Mailkopie an pikettsarpikettsar@bern.ch und z___@fin.unibe.ch
Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Beilagen erwähnt
Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26029 ist der Notfallpatient, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – der Sanktionierte sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.