Erste Mahnung – Einreichen weiterer Unterlagen

Einzig die „Willensäusserung“ per Gesetz relevant ist, um zum Ausdruck zu bringen, dass ein Bittsteller um Nothilfe oder um Sozialhilfe ersucht. Darauf ein Amt ggf. eine wie die hier vorliegende Mahnung dem Bittsteller zukommen lassen kann – mit entsprechender Fristsetzung. U.a. mit Einschreiben vom 25. Februar 2014 an die Sozialen Dienste in Bern eine solche Willensäusserung von Seite Fritz Müller mehr als überdeutlich zum Ausdruck gekommen ist, die vielen weiteren Aspekte und Willensäusserungen aus der b250XX Serie mit einbezogen. Eine Mahnung mit Fristsetzung hat Fritz Müller nie erreicht – ist diese „verloren gegangen“? Somit gilt vor Gesetz das erstmalig eingereichte Gesuch vom 25. Februar 2014.

Mit Datum 02.06.2015 Fritz Müller99 zum dritten Mal vor der dicken Glasscheibe steht – nach einer kalten Nacht, – und um einen Antrag ersucht. Diesmal klappt es fast, aber eben nicht ganz. Soviel ist sicher, Fritz Müller99 wird erneut eine Nacht draussen in der Natur verbringen, darf erneut irgendwie organisieren und muss jemanden finden ggf. dazu nötigen, dass ihm kostenfrei Unterlagen gedruckt werden, – oder er vorgängig irgendwie organisieren kann, und Geld zusammenschnorrt, um die Druckkosten bezahlen zu können von den Fahrkosten ganz zu schweigen. Egal, wir bleiben stark, „wir“ bleiben am Ball. Irgendwann einmal wird es klappen? Verhungert und gestorben ist noch nie jemand bei uns in der Schweiz – oder? Ach nein, ich habe die bestehende Statistik vergessen. In der Schweiz sterben an jedem zweiten Tag Menschen im direkten Zusammenhang mit Verelendung, Obdachlosigkeit und/oder (drohender) Erwerbslosigkeit. Zur Statistik » http://sco.lt/5KwfgX

Fällt beim genaueren Hinsehen auf, dass von den sechs verlangten, offenbar fehlenden Unterlagen genau die Hälfte dem Amt vorliegen. Deshalb Fritz Müller99 sie von dieser Liste in Rücksprache mit der Sachbearbeitenden Person (der Mensch hinter der Glasscheibe) streicht.

Per 29. Mai 2015 im Falldossier abgelegt mit Sendenummer b25062/b25063
a) Bestätigung Liegenschaftsverwaltung betr. Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99
(durchgestrichen, da im Dossier vorhanden mit Nr. b25061, somit irrelevant)

b) Unterlagen Lebensversicherung
(im Dossier mit Nr. b25056 und b25057)

c) Arbeitsbemühungen und/oder aktuelles Arztzeugnis
(im Dossier mit Nr. b25054, b25055, und b25058)

Thema heute: Ohne aktuelle Krankenkassenpolice 2015 kann selbstverständlich (ironisch gemeint) keine Erstanmeldung erfolgen. Bis auf diese Police bezogen, – plus ein paar weitere Unterlagen, die im Moment unwichtig sind, fehlt offenbar nichts. Am Horizont scheint ganz schwach ein Licht in Sicht. Ich, Anita Zerk, die unbeteiligte Dritte im Bunde, werde diese Unterlagen im Auftrag von Fritz Müller99 erneut besorgen müssen, die notwendigen Telefonate führen, das Geld vorschiessen, meine Zeit unbezahlt in die Dienste des Staates stellen?! Diesen stetig und wiederholte Tatbestand der Nötigung an meine private Adresse wie an die Adresse an andere karitative Einrichtungen finde ich weder rechtens noch zulässig. Die einschlägigen Gerichtsentscheide hierfür existieren seit langem – die Ämter sich an diesen Entscheiden zu orientieren hätten. Mein persönliches Fazit; Nothilfe wie Sozialhilfe steht jedem zu, „..ohne diese Nothilfe an Bedingungen zu knüpfen!“ Gerne zähle ich alle die Bedingungen nochmals auf – oder – nein, ich lasse es. Dem Lesenden will ich dies nicht erneut zumuten #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b25065

Absender (g___@bern.ch)
Soziale Dienste Bern, G___, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern



Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern


Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 02. Juni 2015



Mahnung Einreichen von Unterlagen

Sehr geehrter Herr Fritz Müller99

Sie reichten am 01.06.15 ein Gesuch um Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen ein.

Sie füllten das Gesuch nicht vollständig aus bzw. reichten nicht alle erforderlichen Unterlagen ein. Wir ermahnen Sie deshalb, bis spätestens 15.06.15 persönlich am Schalter folgende Angaben zu machen / folgende Unterlagen nachzureichen oder Gründe darzulegen, weshalb Sie diese nicht einreichen:

Budgetrelevante Unterlagen
  • Bestätigung Liegenschaftsverwaltung betr. Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99
  • (durchgestrichen da im Dossier vorhanden mit Nr. b25061, somit irrelevant)
  • Aktuelle Krankenkassenpolice 2015
Weitere Unterlagen
  • Police Hausrat und Haftpflicht alle Seiten
  • Unterlagen Lebensversicherung
  • Darlehens- und Kreditverträge
  • Arbeitsbemühungen und/oder aktuelles Arztzeugnis
Anmerkung von Fritz Müller99
Zu Punkt 1 – durchgestrichen da nicht relevant bezogen auf’s Antragsdatum, diese Unterlagen können später nachgeliefert werden.

Zu Punkt 2 – sind im Dossier vollständig vorhanden mit Nr. b25056 und b25057.

Zu Punkt 3 – durchgestrichen da nicht relevant bezogen auf’s Antragsdatum, diese Unterlagen können später nachgeliefert werden.

Zu Punkt 4 – sind im Dossier vollständig vorhanden mit Nr. b25054, b25055, und b25058.

Abgabetermin persönlich täglich zwischen 08.30 - 11.00 Uhr (Donnerstag geschlossen)! Bitte nur Kopien mitbringen.

Rechtliche Konsequenzen

Wir machen Sie nochmals darauf aufmerksam, dass die geforderten Angaben and Unterlagen für die Prüfung Ihrer finanziellen Situation unerlässlich sind. Sofern Sie die verlangten Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, können wir Ihre Anspruchsberechtigung nicht prüfen und auf Ihr Gesuch nicht eintreten (Art. 20 Abs. 2 VRPG).

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/06/b25065.html

Freundliche Grüsse
Soziale Dienste Bern, (in Verantwortung von G___)

Gegengezeichnet, – den Erhalt bestätigt

Fritz Müller99

1 Exemplar (b25065) vom Amt an Fritz Müller99 ausgehändigt
1 Gesprächsprotokoll vom 02.06.2015 als Mail an g___@bern.ch (persönlich adressiert, b25066)