Thema heute: die unrechtmässig zustande gekommene 4te TAP Zuweisung, aufgegleist durch das Sozialamt Bern #tapschweiz #agenda2010leaks http://twitter.com/tapschweiz
Absender (g___@bern.ch)
Soziale Dienste Bern, G___, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern
Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern
Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 08. Juni 2015
Weisung betreffend Arbeitsabklärungsplatz (sog. TAP) ab 10.06.2015
Sehr geehrter Herr Fritz Müller99
Sachverhalt
Sie haben am 01.06.2015 ein Gesuch um Bezug von Sozialhilfe gestellt und werden durch den Sozialdienst der Stadt Bern unterstützt. Die Reintegration in die Arbeitswelt war und ist Gegenstand der Gespräche auf dem Sozialdienst.
Anlässlich des Termins vom 08.06.2015 wurde besprochen, dass Sie eine vom Sozialdienst vermittelte, zumutbare Arbeitsstelle anzunehmen haben. Inzwischen liegt ein konkretes Stellenangebot im Rahmen des Projekts Citypflege (TAP) vor.
Begründung
Das kantonale Sozialhilfegesetz (SHG) stützt sich auf den Grundsatz der Subsidiarität. Das bedeutet, dass Hilfe nur gewährt wird, wenn eine bedürftige Person sich nicht selber helfen kann bzw. wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Artikel 28 SHG umschreibt die Pflichten der bedürftigen Personen. Demnach sind Sie verpflichtet, selber nach Kräften zur Behebung der Bedürftigkeit beizutragen und die Weisungen des Sozialdienstes zu befolgen. Ebenso sind Sie verpflichtet, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder an einer geeigneten Integrationsmassnahme teilzunehmen.
Weisung
Wir weisen Sie an, sich am 10.06.2015 um 09:00 Uhr bei der Citypflege der Stiftung ContactNetz zur Arbeitsaufnahme zu melden, die Arbeit anzutreten sowie korrekt und vollständig mitzuarbeiten.
(Hinweis Team Anita Zerk: in der Weisung vom 08.08.2015 (b25081) ist als Datum 10.06.2015 aufgeführt, in der Verfügung vom 09.06.2015 (b25080) steht als Datum der 15.06.2015 – welches Datum gilt?)
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung
Falls Sie der Weisung nicht nachkommen, werden wir die Sozialhilfeleistungen einstellen und Ihr Sozialhilfedossier schliessen.
Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/06/b25081.html
Freundliche Grüsse
Soziale Dienste Bern, (in Verantwortung von G___)
Gegengezeichnet, – den Erhalt bestätigt
Fritz Müller99
1 Exemplar (b25081) vom Amt an Fritz Müller99 ausgehändigt