Permalink b240128
Mit Entscheid (b240119) Bundesgericht vom 11.05.2015..
«..werden gesundheitliche Abklärungen gemacht, die u.U. Jahre dauern, diese Kosten wie die Lebenshaltungskosten trägt nicht der Programmanbieter und/oder das Sozialamt, sondern sind dem Sozialhilfe(nicht)bezüger vollumfänglich aufzubürden»
Auch hier! Mir fehlen schlichtweg die Worte das Unbegreifliche zu schildern, was da auf uns zukommen wird!
Aus der 9-teiligen Serie. Das Urteil im vollen Wortlaut und Kommentar [Urteil anzeigen].
Freundlichst
Team Anita Zerk, die Ghostwriters
Weg mit #agenda2010, #tapschweiz
Quelle: via @TAP Schweiz, June 05, 2015 at 19:00PM
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