CH: Wie Obdachlose in der Schweiz auf der Strasse erfrieren und verhungern können – und niemand schaut hin

Thema heute: ..und weil niemand hinschaut – mache ich den unrechtstaatlichen Vorgang publik. An alle Betroffenen – zur Nachahmung dringend empfohlen – veröffentliche deine Geschichte in einem Blog und z.B. auch in der «Nothilfe Schweiz» Facebook Gruppe!

In unzähligen Versuchen Fritz Müller99 seine Hand ausstreckt und darum bittet, dass ihm ein wenig Essen zum Überleben in Form von Nothilfe gewährt wird.

Fritz Müller99 den Regierungsstatthalter am 28.09.2015 per Mail (b27006) anfragt, wie vorzugehen sei – er von der Behörde einmal mehr von Pontius nach Pilatus geschickt wird, nur damit er ein Stück Brot bekommt. 

Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz


Permalink b27001



Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (pikettsarpikettsar@bern.ch und g___@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
G___
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 03. August 2015



Neuanmeldung bei der Gemeinde Bern oder Antrag für Nothilfe, Versuch 1/x seit dem 1. August 2015


Sehr geehrter Herr G___

1) Hiermit stelle ich den Antrag für Sozialhilfe per 01.08.2015 oder einem zukünftig möglichen Datum oder den Antrag für Nothilfe ab 01.08.2015. Mit der Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung von diesem Schreiben.

2) Dieser Antrag am 03.08.2015 um 14:05 Uhr am Schalter an der Schwarztorstrasse 71 vor Ort persönlich eingereicht worden ist. Nachlesbar im Gesprächsprotokoll #9.

Beweismittel


Abbildung 1, Einlassticket „Erstanmeldung“ mit Nr. 519

Schinders Protokoll #9, Ziff. 8 unter http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/08/b26004.html (abgerufen am 03.08.2015)


Zwischenergebnis:
3) Gemäss mündlichen Angaben (Schalterauskunft) der EG Bern vom 03.08.2015 – 14:35h;
"..es sei aktuell eine Verfügung hängig und die Zuständigkeit liege daher beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland (..)".
"..wie es sich bzgl. Nothilfe verhält?", ..
..fragt der Bittsteller, Fritz Müller99 nach; ..
"..das liege auch von der Zuständigkeit her beim Regierungsstatthalter und der Bittsteller müsse dort die Nothilfe beantragen (..)" (Schalterauskunft. Schinders Protokollen #9, Ziff. 8, http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/08/b26004.html)

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Nachzulesen unter: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/09/b27001.html

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen.

Bern, 03. August 2015



Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99



Fritz Müller99
(antragstellende Partei)

1 Exemplar

Kopie (Sozialamt Bern, am Schalter, 03.08.2015 – 14:05h)

Als Mailkopie an pikettsarpikettsar@bern.ch

Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Beilagen erwähnt

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b27001 ist der Antragsteller, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – der Bittsteller sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.