Der Staat spart Geld, indem er Sozialhilfegesuche nicht annimmt – so einfach geht das

Thema heute: Zwischenverfügung VGKB vom 02.09.2015.

Der Vorgang bzgl. der Nicht-Anhandnahme des Sozialhilfeantrages von Fritz Müller99 wurde akribisch von der ersten Minute an dokumentiert und Mithilfe der Richtervorlage von Ralph Boes als Beschwerde eingereicht, welche der VGKB in der Schweiz nun zur Entscheidfindung vorliegt.

Die Chronologie des Vorgangs nachlesbar bis und mit Zwischenverfügung VGKB vom 02.09.2015 (Stufe-II). Die kommenden Eingaben, Entscheide und Urteile laufend in diesem Blog nachzulesen.

Beschwerde an RSH (Richtervorlage) Entscheid RSH Beschwerde an VGKB Stellungnahme EG Bern Stellungnahme RSH Zwischenverfügung VGKB
vom 09.06.2015 vom 22.06.2015 vom 30.07.2015 vom 01.09.2015 vom 13.08.2015 vom 02.09.2015
Beschwerde an RSH vom 09.06.2015 (Richtervorlage) Entscheid RSH vom 22.06.2015 Beschwerde an VGKB vom 30.07.2015 Stellungnahme EG Bern vom 01.09.2015 Stellungnahme RSH vom 13.08.2015 Zwischenverfügung VGKB vom 02.09.2015
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Weitere, unnötige Schreiben, mit verbundenen enormen (Verwaltungs-) Kosten #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz

Permalink b250134

Absender (m___@justice.be.ch)
Verwaltungsgericht des Kantons Bern, M___, Speichergasse 12, 3011 Bern

Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern



Bern, 02. September 2015


Verfügung

In der Beschwerdesache

Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Beschwerdeführer
gegen

Einwohnergemeinde Bern
Sozialamt, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern
Beschwerdegegnerin
und

Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen
Vorinstanz

betreffend Entscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 22. Juni 2015 (shbv 99/9999)

wird verfügt:

1. Es wird festgestellt, dass dem Verwaltungsgericht am 14. August 2015 eine Vernehmlassung der Vorinstanz samt Vorakten und am 2. September 2015 eine Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin zugekommen sind.

2. Diese Eingaben werden den übrigen Verfahrensbeteiligten zugestellt.

3. Weitere prozessleitende Verfügungen bleiben vorbehalten.

4. Zu eröffnen:
- Fritz Müller99
- Einwohnergemeinde Bern
- Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Bern, 02. September 2015

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/09/b250134.html

Freundliche Grüsse
Verwaltungsrichter (in Verantwortung von M___)