Immerhin umfasst die Beschwerde (b25083) um die 100 Seiten – Ralph Boes und sein Team haben sich unglaublich viel Mühe gegeben und wir konnten auf dieser Arbeit aufbauen. Hiermit ich mich beim Powerteam von Ralph erneut bedanken möchte!
Ein weiteres, unnötiges Schreiben, mit verbundenen enormen (Verwaltungs-) Kosten. Wer kann ungefähr abschätzen, welche Menschen in einen solchen „Prozess“ mit einbezogen werden und wie viel diese Beschwerdeschrift die Gemeinschaft letzten Endes gekostet haben wird, sobald das Dossier geschlossen worden ist #tapschweiz #agenda2010leaks http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26006
Absender (l____@jgk.be.ch)
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen
Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern
Bern, 01. September 2015
Beschwerdesache
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Beschwerdeführergegen
Einwohnergemeinde Bern, vertreten durch das Sozialamt, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern
Beschwerdegegnerin
Einstellung der Sozialhilfe, Entzug der aufschiebenden Wirkung (Verfügung vom 22. Juli 2015) sowie Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 28. August 2015
Verfügung:
1. Von der Beschwerde vom 28. August 2015 (Postaufgabe: 28. August 2015) wird Kenntnis genommen und gegeben.
2. Die Beschwerdegegnerin wird ersucht, bis zum 11. September 2015 eine Stellungnahme (im Doppel) zur Beschwerde gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung einzureichen und bis zum 22. September 2015 eine Beschwerdeantwort (im Doppel) sowie die gesamten Vorakten einzureichen.
3. Zu eröffnen:
- Beschwerdeführer
Information über das Beschwerdeverfahren beim Regierungsstatthalteramt
- Beschwerdegegnerin (A-Post Plus)
Beschwerde vom 28. August 2015 inkl. Beilagen (Kopie)
Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/09/b26006.html
Freundliche Grüsse
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
In Verantwortung von L___