Zu den Eingaben/Verfügungen
- Anzeige (b26008)
- Verfügung (b26015)
- Widerspruch, eingereicht beim Obergericht (b26016, dieses Dokument)
Ich als anonyme Ghostwriterin wünsche ich allen eine besinnliche Weihnachtszeit und auf ein gutes neues Jahr 2016!
Anita Zerk » zu meinem Profil
PS1: Fritz Müller99 weiterhin auf der Suche nach politischem Kirchenasyl ist! Jeder Pastor, jede Pastorin Fritz Müller99 auf Zusehen hin Kirchenasyl gewähren kann. Bitte melden Sie sich baldmöglichst via Anita Zerk.
PS2: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.
++ EwuS•wngi ++
(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)
#tapschweiz #agenda2010leaks http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26016
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (s____@justice.be.ch)
Einschreiben
Obergericht des Kantons Bern
S___
Hochschulstrasse 17
Postfach 7475
CH-3001 Bern, BE
Als Beweismittel per Mail an
Cc: l___@bger.admin.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 23. Dezember 2015
Beschwerde im Strafverfahren
Beschuldigte Person
gegen
Einwohnergemeinde Bern, G___, Sozialamt, Schwarztorstr. 71, 3007 Bern
und
Schweizerisches Bundesgericht, L___, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern
und
Staatsanwaltschaft des Kt. BE, G___, Amthaus, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern
neu gegen
Regierungsstatthalteramt Bern, L___, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen
undVerwaltungsgericht des Kt. BE, M___, Speichergasse 12, 3011 Bern
und ggf.
Obergericht des Kt. BE, S___, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern
betreffend
a) ..Nicht-Anhandnahme Nothilfe Sozialamt Bern,
b) ..Nicht-Anhandnahme der Eingaben an die Staatsanwaltschaft, Verzögerungsrüge, Untätigkeitsklage und [?]
c) ..Urteil BGE 99_999/9999 vom 11. Mai 2015 (b240119),
d) ..Datentransfer vom 08.06.2015 (b25095) und 17.06.2015 (b25090)
e) ..der Amtsanmassung, Falschaussagen, Missbrauch von Titeln und [?]
f) ..Bestätigung für Hilfsorganisationen und [?]
Sehr geehrter S___
1) Der Verfügung von:
..entgegenzuhalten ist.
- Staatsanwaltschaft (b26015) vom 03.12.2015 (*)..
(*) die Rügen der geschädigten Partei in der Onlinevariante farblich differenziert dargestellt sind.
- blaues Mäppli -
2) Den Beschwerdeeingaben an:
..die geschädigte Partei nichts beizufügen hat – das Dossier als Haupteingabe [1..2] anzusehen ist.
- grünes Mäppli -
3) Die Auferlegen von Kosten die geschädigte Partei nicht entsprechen kann, eine mögliche Nicht-Anhandnahme ein Urteil darstellt.
4) In vorliegendem Sachverhalt in Bezug auf die Nicht-Anhandnahme der Nothilfeanträge nach Art 12 BV und [?] somit auch gegen die Staatsanwaltschaft und verantwortliche Amtsträger Strafanzeige und [?] erhoben wird.
5) In dieser Beschwerde [1, bzw. b26008] Deck- und Unterschriftenblatt durch den die geschädigte Partei ersetzt worden ist. Das alte Deck- und Unterschriftenblatt der Vollständigkeit halber beigelegt wird.
- rotes Mäppli -
Beweismittel
Sämtliche chronologisch geordnete Akten unter » tapschweiz.blogspot.ch
Zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/12/b26016.html (anonymisiert)
Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.
Bern, 23. Dezember 2015
Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99
Fritz Müller99
(geschädigte Partei)
Dreifach
Beilagen erwähnt
Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26016 ist die geschädigte Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die geschädigte Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.