Schinders Protokoll #2

Mit heutigem Datum findet sich Fritz Mueller99 erneut beim Sozialamt ein. Es geht nicht um die Klaerung, ob Fritz Mueller99 bezugsberechtigt ist, es geht im xten Versuch von Seite der antragstellenden Partei (nur) um die Antragseinreichung (sog. Erstanmeldung).

Er versucht es seit dem 25.2.2014. Die Unterscheidung zwischen Antrag auf Nothilfe oder Antrag auf Sozialhilfe machen zu wollen, diese Frage ist schon laengst obsolet geworden. Ich kann mir berechtigt die Frage stellen, wenn ein etwas so Einfaches wie die Einreichung eines Antrags eineinhalb Jahre und mehr dauert, wie wird das Amt reagieren, wenn schwierigere Sachverhalte zu klaeren sind und/oder anstehen? Alle diese Fragen lasse ich mal Fragen sein, werde erneut unvoreingenommen beim Schalter vorsprechen und bin Anita Zerk unendlich dankbar, dass sie mir das Antragsdossier letzten Freitag, 29.05.2015 auf ihre Kosten hat drucken und dem Amt eingeschrieben hat zukommen lassen koennen. Somit mir die eine grosse Last endlich von den Schultern genommen worden ist, dass es in meiner Angelegenheit weiter vorwaerts geht.

Wobei, ich muss gestehen, zwischenzeitlich habe ich mich auf das barbarische ausgegrenzt sein fast ein wenig gewoehnt. Dass der Mensch sich dermassen an "Gegebenheiten" anpassen kann, ist einerseits tragisch aber auch irgendwie beruhigend, dass er diese Faehigkeit besitzt. Dabei denke ich unweigerlich an alle die Fluechtlinge an den Grenzen und an alle die Menschen, die Schutz suchen, die auf der Flucht sind, hungrig sind, krank sind, wohnungslos, obdachlos, heimatlos und in vielen Faellen bestimmt hoffnungslos sind.

Was mich als Schweizer am meisten schmerzt, ist, dass ich mich als Mensch in der Gemeinschaft, im Quartier, bei den mir am naechsten stehenden Menschen und Freunden nicht mehr "einbringen" kann, egal in welcher Form, obschon ich gerne moechte. In unserem System alles mehr oder minder ans Geld gebunden ist. Mit sehr wenig Geld kann oder konnte ich "frueher", vor den 100% Sanktionen recht viel anstellen, mit  keinem Geld, keiner Wohnung, immer auf der Suche nach etwas Essbarem, ist dies schwierig bis unmoeglich geworden. Das einzige, was ich anderen Menschen noch geben kann, ist alles, was in meinem Kopf ist. Meine Gedanken sind soweit frei, als dass diese im Netz nicht zensuriert werden. Der Agenda 2010 Leaks sei Dank.

02.06.2015 Gut, fertig mit philosophieren, meine Nummer wird aufgerufen. Zum Gespraechsprotokoll.

Amt haben sie die Checkliste erhalten?

Fritz Mueller99 ja, die Checkliste haben sie mir per Mail freundlicherweise zugestellt.

Amt koennen sie sich ausweisen?

Fritz Mueller99 ja, hier ist mein Ausweis.

Amt ich hole ihre Unterlagen, bitte warten sie einen Moment. (der Sachbearbeiter kommt zurueck) Bitte reichen sie mir das Antragsdossier durch die Glasscheibe, sofern vorhanden?

Fritz Mueller99 sie haben die Unterlagen erhalten (102 Seiten) - eingeschrieben, am gestrigen Tag 01.06.2015, von Frau Anita Zerk.

Amt  (nachdem der Sachbearbeiter das Dossier vorliegen hat) ich gebe ihnen eine Mahnung mit auf den Weg, die noch fehlenden Unterlagen sie anschliessend persoenlich hier beim Schalter nachreichen koennen.

Fritz Mueller99 um was fuer eine Mahnung handelt es sich?

Amt Budget relevante Daten fehlen uns noch, damit der Antrag vollstaendig entgegengenommen werden kann.

Fritz Mueller99 was genau meinen sie mit dem Punkt "Bestaetigung Briefkasten, Liegenschaftsverwaltung" in dieser mir vorliegenden Mahnung (b25065)? Wie der Briefkasten beschriftet worden ist? Ein Foto mit Schreiben (b25061) vom 29. Mai 2015 wurde ihnen durch Anita Zerk zugestellt.

Amt (Mitarbeiter sucht in den Unterlagen und findet die Bestaetigung).

Fritz Mueller99 der Punkt bzgl. "Lebensversicherung", diese Unterlagen wurden auch abgegeben, somit im Dossier verfuegbar (b25056 und b25057). Der Punkt "Arbeitsbemuehungen und aktuelles Arztzeugnis" - diese Unterlagen wurden vollstaendig eingereicht (b25054, b25055, und b25058).

Amt (der Mitarbeiter blättert im Dossier und bestaetigt mit Kopfnicken die Angaben von Fritz Mueller99)

Fritz Mueller99 heute bin ich das dritte Mal hier vor Ort. Wenn ich das richtig verstehe, ich beim vierten Mal ggf. erneut nicht alle Unterlagen vorlegen kann, wuerden sie mir eine zweite Mahnung mit Fristsetzung ausstellen? Damit dies nicht passiert und ich bis zu fuenf Mal hier hinter der Glasscheibe zu stehen brauche, muss ich demnach ganz genau wissen, wie ihre erste Mahnung im Detail zu verstehen ist. Die erste Mahnung darf somit keine Fragen mehr offen lassen.

Amt ja, einzig wichtig fuer den Antrag sind die unter der Rubrik in unserer Mahnung aufgefuehrten "Budgetrelevanten Unterlagen".

Fritz Mueller99 auf das Datum bezogen wichtig? Ab diesem Datum werden die Budgeberechnungen gemacht?

Amt Ja.

Fritz Mueller99 dann benoetigen sie demnach nur noch die Krankenkassen Police 2015?

Amt ja, die Krankenkassen Police 2015 braucht es zwingend.

Fritz Mueller99 ich besorge ihnen die Police.

Amt wichtig ist persoenlich die Police am Schalter abzugeben (oder eingeschrieben per Post in Papierform zu schicken). Darf ich sie bitten, den Erhalt der Mahnung noch gegenzuzeichnen?

Fritz Mueller99 die zurzeit noch irrelevante Rubrik "Weitere Unterlagen" werde ich demnach durchstreichen, - zu einem spaeteren Zeitpunkt diese Punkte bearbeitet werden koennen. Koennen sie mir den Erhalt meiner Eingaben im einzelnen auf einem sog. "Abgabeformular" bestaetigen?

Amt nein, wuerden Unterlagen fehlen, teilen wir den Bittstellern dies in Form einer Mahnung mit.

Fritz Mueller99 streicht aufgefuehrte Punkte bis und mit dem Punkt "Krankenkassen Police 2015" durch und bestaetigt mit seiner Unterschrift den Erhalt der Mahnung (b25065), - nicht dessen Inhalt (ist aus formaltechnischer Hinsicht wichtig zu unterscheiden).

Hiermit mache ich öffentlich meinen Vorbehalt in Bezug auf ihre Feststellung geltend mit Zitat; "Sie reichten am 01.06.15 ein Gesuch um Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen ein."

Vorbehalt von Fritz Mueller99 - die "Willensaeusserung" per Gesetz einzig relevant ist, um zum Ausdruck zu bringen, dass ein Bittsteller um Nothilfe oder um Sozialhilfe ersucht. Darauf ein Amt ggf. eine wie die hier vorliegende Mahnung (b25065) dem Bittsteller zukommen lassen kann - mit entsprechender Fristsetzung. U.a. mit Einschreiben vom 25. Februar 2014 an die Sozialen Dienste in Bern ist eine solche Willensaeusserung von Seite Fritz Mueller99 mehr als ueberdeutlich zum Ausdruck gekommen - in eingeschriebener Form (b25002 vom 25.02.2014 und b25008 vom 28.02.2014). Die vielen weiteren Aspekte und Vorbringungen aus der Serie b250XX mit einbezogen. Eine Mahnung mit Fristsetzung hat Fritz Mueller99 nie erreicht, bzw. hat das Sozialamt Bern ihm nie zukommen lassen - ist dieses Schreiben "verloren gegangen"? Somit gilt vor Gesetz das erstmalig eingereichte Gesuch vom 25. Februar 2014.

Amt (der Mitarbeiter macht eine Kopie) und haendigt die Mahnungskopie an den Bittsteller aus.

Fritz Mueller99 Einwaende oder Bemerkungen - der Protokollfuehrer den Teilnehmer/die Teilnehmenden darauf aufmerksam macht, dass innert 20 Tagen ab Publikationsdatum die Parteien entsprechende Einwaende oder Bemerkungen schriftlich anbringen koennen. Werden keine Einwaende vorgebracht, das vorliegende Gespraechsprotokoll als stillschweigend genehmigt gilt. Besten Dank und auf Wiedersehen.

Amt auf Wiedersehen.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/06/b25066.html
Mahnung vom 02.06.2015 (b25065)

Bern, Schinders Protokoll vom 02. Juni 2015
Fritz Mueller99 und Review durch Anita Zerk