Blog Serie #8 – ..die faktisch aufgehobene Privatsphäre von Sozialhilfeabhängigen (8/9)

Eine 9-teilige Serie zum Thema Datenschutz und Privatsphäre von Sozialhilfeabhängigen in der Schweiz – aus der Prozessakte von Fritz Müller99.

Permalink b240127


Das Bundesgericht hält mit Entscheid (b240119) vom 11.05.2015 fest, ~8’000 Mitarbeiter, die Dossiereinsicht erhalten, dass..
«..dieser Kreis der Betroffenen nicht abstrakt sei»
Daraus resultiert unmittelbar für Sozialhilfebeziehende: Zukünftig ist jeder Nachbar, jedes Sozialamt sowie der engste Bekanntenkreis berechtigt zur Einsichtnahme deines Patientendossiers.


Malen sie sich aus, wohin dies führen wird! Mir fehlen schlichtweg die Worte das Unbegreifliche zu schildern, was da auf uns zukommen wird!

Ich dokumentiere und publiziere das Urteil (b240119) im vollen Wortlaut Ende der letzten Serie mit Nr. #9.

Mehr im nächsten Blog...




Freundlichst

Team Anita Zerk, die Ghostwriters

Weg mit #agenda2010, #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, June 03, 2015 at 1:01PM

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