Wenn Mieter sich nicht alles gefallen lassen – dann weisen sie den Forderungskatalog zurück

Thema heute: die Mitbewohner rund um Fritz Müller99 sich solidarisch erklären und geeint in einer Umfrage ihren Standpunkt gegenüber der Hauseigentümerin / Besitzerin zum Ausdruck bringen.

Aus dem Archiv
  • Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde (b250135)
  • Frustschreiben der Mieterschaft (b250138)
  • Wut-Kündigungsandrohung (b250136)
  • Abstimmungsergebnis der neuen, mutmasslich schikanösen Vorgaben der Hausverwaltung (dieses Schreiben, b250137)
PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b250137

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (i___@hauseigentuemerin.ch)
EINSCHREIBEN
Hauseigentümerin/Besitzerin
9999 Bern


Als Beweismittel per Mail an
Cc: Hausgemeinschaft


Bern, 17. Oktober 2015



a) Stellungnahme zu Ihrer Mahnung mit Kündigungsandrohung (b250136) vom 02.10.2015 b) Regelung der Hausverwaltung «..zur Wahrung der Hausordnung» und c) Abstimmungsergebnis/Rückmeldung der Mieter

Sehr geehrte Hauseigentümerin / Besitzerin

I. Zu Ihrer Mahnung mit Kündigungsandrohung vom 02.10.2015 (b250136)
Es für Sie offenbar wichtig ist, exakt auf den Tag genau einen Zahlungseingang auf Ihrem Konto verzeichnet zu sehen.

Aufgrund Ihrer Grundhaltung es für zukünftige Zahlungen demnach wichtig erscheint zu wissen, wann spätestens ich als Mieter eine Mietzinszahlung per Bankanweisung in Auftrag zu geben habe. Die Einzahlung am Postschalter im vorliegenden Fall keine Rolle spielt.

Aus erwähntem Schreiben der Verwaltung (b250136) jedoch nicht ersichtlich wird, wie lange im Voraus eine Zahlung auszulösen ist. Diesen Fakt jedoch als Kündigungsgrund herangezogen werden kann, somit ich als Mieter ein Recht habe, dass Sie mich darüber auf das Datum bezogen im Detail aufklären.

Aufgrund dieser Herleitung darf ich Sie bitten, dass Sie mir meinen Zahlungseingang von Anfang Monat Oktober 2015 schriftlich und gerichtsverwert und -nachvollziehbar belegen (Bankauszug mit Datum oder äquivalent). Kommen Sie dieser Forderung binnen einer annehmbaren Frist von 20 Tagen, bis 06. November 2015 nicht nach, ich stillschweigend davon ausgehen kann, dass Sie Ihre "Mahnung mit Kündigungsandrohung" vom 02.10.2015 zurückgezogen haben, bzw. als nicht ausgeführt gilt.

II. Zu der Regelung Hausverwaltung „..zur Wahrung der Hausordnung“
Ich davon ausgehe, Sie von der Hausverwaltung in Kenntnis gesetzt worden sind, dass „zur Wahrung der Hausordnung“ aus Sicht Verwaltung es als unabdingbar erscheint, offenbar bei uns „hart durchzugreifen“. Aus diesem Grund wir uns mutmasslich von dieser Verwaltung genötigt sehen, Dinge zu unternehmen, die ganz klar nicht unseren Vorstellung entsprechen.

Ich Sie deshalb wiederholt darum bitten muss, aufgrund der Daten aus den Rückmeldungen (b250142), die keinen andere Schluss zulassen, endlich aktiv zu werden und die Meinungen der Mieter zu akzeptieren und zur Zufriedenheit der Mieter und Mieterinnen umgehend die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten!

III. Zu dem Abstimmungsergebnis / Rückmeldung der Mieter
Bei einer erstaunlich hohen Stimmbeteiligung von 75% (!) die Endergebnisse eine überaus deutliche Sprache sprechen (b250142). Wir gegen alle Forderungen der Hausverwaltung sind, bei uns eine Einstimmigkeit herrscht mit Ausnahme von Ziff. 10 und Ziff. 16.

IV. Protokoll für die Geltendmachung allfälliger Mietminderungsansprüchen 
Jeder Mieter, jede Mieterin ab sofort befähigt ist und an diesem Protokoll mitschreiben kann – Vorgänge, welche den Mitbewohnern zuwiderlaufen oder zu unhaltbaren Situationen führen oder den inneren Frieden stören, im Bedarfsfall diese Abläufe von Dritten nachvollziehbar werden, diese Ereignisse im Detail abgerufen und ausgedruckt werden können.

Wir geschlossen unseren Standpunkt mit diesem Schreiben und mit den Abstimmungsergebnissen einmal mehr für Sie transparent und nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht und begründet haben, ich Sie höflich um entsprechende Gutheissung ersuche und danke Ihnen bestens für Ihre weiteren Bemühungen. Auf ein gutes Miteinander.

Nachzulesen unter: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/10/b250137.html

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen.



Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99



Fritz Müller99
(Mieter, Objekt Nirgendwostrasse 99)

Einfach (b250137, dieses Schreiben)

Beilagen erwähnt (Beilagenverzeichnis)

Als Mailkopie an i___@hauseigentuemerin.ch und per Einschreiben (persönlich adressiert)

Als Kopie zur Kenntnis an die MieterInnen an der Nirgendwostrasse 99