Ob sich diese Menschen mit knappem Budget einen Zahnarzt wohl leisten können?
Aktuelle Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)
- Stellungnahme behandelnde Klinik (b26028)
- Fritz Müller99 fragt bei der Gemeinde Bern nach (b26029)
- Stellungnahme der Gemeinde Bern (b26030)
- Verfügung UNIBe (b26031)
- Meldung/Einsprache Fritz Müller99 (b26032, dieses Schreiben)
Ohne weiteren Kommentar:
Herzlichst
Anita
PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.
++ EwuS•wngi ++
(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)
#tapschweiz #agenda2010leaks #bgetweet http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26032
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (n____@rekom.unibe.ch)
Rekurskommission UniBE
N___
Hochschulstrasse 6
3012 Bern
Als Beweismittel per Mail an
Cc: z__@fin.unibe.ch, l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; g___@bern.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 15. Mai 2017
Meldung/Einsprache gegen die Verfügung UNIBe vom 26.04.2017
Sehr geehrte/r N___
Gegen die Verfügung (b26031) der Patient, nachfolgend Beschwerdeführer, BF genannt, Einsprache erhebt.
Anfechtungsgegenstand
Weigerung Kostenübername von Krankheitskosten durch die Einwohnergemeinde Bern, nachfolgend EG Bern genannt.
Beweismittel
Rückzug Rechsvorschlag b26026
Stellungnahme BF b26027
Stellungnahme behandelnde Klinik b26028
Stellungnahme BF b26029
Stellungnahme EG Bern b26030
Begründung
Aus der Stellungnahme EG Bern vom 03.03.2017 (b26030) herausgeht, dass der BF offenbar nicht 100% sanktioniert sein soll.
Der BF belegen kann, dass bis dato von der EG Bern und verfügenden Behörden weder eine schriftliche Bestätigung vorliegt, ..
..dass der BF nicht mehr sanktioniert sei, noch
..bis wann der BF von der EG Bern zu sanktionieren sei
Beweismittel
Serie – aus der online Dokumentation b260xx » tapschweiz.blogspot.ch
Daraus resultiert unmittelbar; ..
..der BF seit 1353 Tagen von der EG Bern zu 100% sanktioniert ist (Stand 15.05.2017), wie die EG Bern ihre Dossiers führt dem BF egal ist – unbeteiligte Dritte wie die Ziegler Fonds Stiftung verpflichten zu wollen allfällige Kosten zu übernehmen der Rechtstaatlichkeit widerspricht.
Antrag
Aufgrund dessen ausschliesslich die EG Bern zu einer Kostengutsprache zu verpflichten sei (ECHR-LGer1x.00R Nr. 99999/16, Serie b260xx).
Der BF gegenüber beiden Parteien rechtliche Schritte vorbehält. Weitere Eingaben vorbehalten bleiben.
Beweismittel
Chronologisch geordnete Akten abrufbar unter » tapschweiz.blogspot.ch
Der BF mittellos ist, sich keine Einschreibegebühr leisten kann, ihm innerhalb einwöchiger Frist bis 24. Mai 2017 eine Eingangsbestätigung auszustellen sei aus der hervorgeht, welche Akten der Rekurskommission UNIBe zugestellt worden sind.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b26032.html
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.
Bern, 15. Mai 2017
Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99
Fritz Müller99
(Notfallpatient, BF)
1 Exemplar
Als Mailkopie an n____@rekom.unibe.ch
Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Beilagen erwähnt
Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26032 ist der BF, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – der Sanktionierte sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.