Zum (Gespraechs-) Protokoll.
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10.07.2015 Fritz Mueller99 (E-Mail an Anita Zerk) Hallo Anita, koenntest du bitte schauen, bezugnehmend auf's Protokoll Nr. #8 (b250118, Ziff. 4, ..), dass ich von beiden Vertrauensaerzten baldmoeglichst eine Termineinladung erhalte. Auch im zweiten Durchgang schaffe ich es nicht. Kontakt 1 und 2 = z___@firma1.ch und c___@firma2.ch. Vielen Dank. Gruss, Fritz
2)
10.07.2015 Anita Zerk (E-Mail an Vertrauensaerzte) Sehr geehrter Herr Z___, sehr geehrter C___, hiermit in einem dritten Versuch unter Bezugnahme der E-Mail vom 10.07.2015, - darf ich die beiden Unternehmungen bitten, gemaess Weisung vom Sozialamt Bern Herrn Fritz Mueller99 einen Termin zu unterbreiten oder einen Ausstandgrund schriftlich gegenüber dem Sozialamt Bern geltend zu machen (!) und diesen "Vorgang der Anmeldung" als Bestaetigung von Ihnen gezeichnet dem Sozialamt Bern mit schriftlicher Rueckmeldung an Fritz Mueller99 binnen Frist zuzustellen, bis jedoch spaetestens am Mittwoch, 15.07.2015. Im Netz nachzulesen, Protokoll Nr. 9 tapschweiz.blogspot.ch. Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruessen, Anita Zerk, i.A. Fritz Mueller99
3)
13.07.2015 Fritz Mueller99 via Anita Zerk (Einschreiben an Vertrauensaerzte, b250122) Sehr geehrter Herr Z___, sehr geehrter C___, hiermit in einem vierten Versuch unter Bezugnahme der E-Mail vom 10.07.2015 (..), – darf ich Sie bitten, gemaess Weisung vom Sozialamt Bern Herrn Fritz Mueller99 einen Termin zu unterbreiten oder einen Ausstandgrund aufgrund des Begruendungsschreibens vom 30. Juni 2015 (b250104, ..) an das Sozialamt Bern schriftlich gegenueber soeben erwaehnten Partei geltend zu machen und diesen "Vorgang der Anmeldung", bzw. beide Vorgaenge als Bestaetigung von Ihnen gezeichnet dem Sozialamt Bern mit schriftlicher Rueckmeldung an Fritz Mueller99 binnen Frist zuzustellen, bis jedoch spaetestens am Donnerstag, 23.07.2015. Im Netz nachzulesen, Protokoll Nr. 9 tapschweiz.blogspot.ch. Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruessen, Anita Zerk, i.A. Fritz Mueller99
4)
14.07.2015 Fritz Mueller99 via Anita Zerk (Einschreiben an EG Bern, b250120) Stellungnahme von Fritz Mueller99, weshalb er sich gerne von JC-Mitarbeitenden verpruegeln laesst.
5)
15.07.2015 Schinders Protokoll #7 (b250107), publiziert am 05. Juli 2015, heute am 15.07.2015 ohne Einwand der Gegenseite (Gegenseite=Sozialamt Bern/ConactNetz1) der Rechtskraft erwachsen ist.
6)
21.07.2015 AHV an Sozialamt Mindestbeitraege 2013 Fritz Mueller99. Sehr geehrtes Sozialamt, gemaess Ihrem Schreiben vom 24.06.2015 erhalten Sie in der Beilage die Einzahlungsscheine fuer das Jahr 2013. Das Jahr war bereits in Betreibung und es sind uns dadurch Kosten entstanden, die wir nicht mehr stornieren koennen. Damit trotzdem keine Beitragsluecke fuer das Jahr 2013 entsteht, bitten wir Sie, den Einzahlungsschein ueber Fr. 64.55 dem Mitglied zur Zahlung mitzugeben. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, wird es bei einer Rente trotz der Zahlung des Minimums zu einer Beitragsluecke kommen. Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen zur Verfuegung. Freundliche Gruesse, AHV
7)
28.07.2015 Schlichtungsbehörde an Fritz Müller99 (Einschreiben) Vorladung – Schlichtungsbehoerde betreffend Anfechtung Kündigung Miete/Pacht (b250129)
8)
03.08.2015 Fritz Mueller99 (Erstanmeldung, persönliches Erscheinen beim Sozialamt) Fritz Mueller99 bei dem Sozialamt wiederholt eine Erstanmeldung macht, bzw. ein Gesuch um Nothilfe beantragt (Essen, beheizte Bleibe..). Er aufgrund dessen, dass sein Vertrauen missbraucht worden ist (b26002), er im "Dialog" zwischen Mensch und Mensch erneut auf den beweiskraeftigen Schriftweg setzt. Das heisst konkret, Mitarbeiter des Amtes koennen Fritz Mueller gegenueber zwar jederzeit eine muendliche Frage stellen, die Antwort erfolgt in Echtzeit per E-Mail.
Fritz Mueller99 demnach um 14.05 Uhr vor Ort beim Sozialamt auf den Knopf "Erstanmeldung" drueckt. Anschliessend bei der Glasscheibe seine Nummer zeigt mit der schriftlichen Aufforderung auf einen kleinen Zettel gekritzelt mit Zitat: "Bitte meine Nummer zu gegebener Zeit auszurufen sei". Denn Fritz Mueller99 die Anzeigetafeln nicht mehr lesen kann. Ein Sozialhilfebezueger jedoch vor dieser Glasscheibe stand, Fritz Mueller99 bei dieser Aktion nun Kenntnis hat, wer diese eine Person bei der Glasscheibe ist, musste er seine Privatsphaere verletzen, indem er sich naeher als einen Meter an ihn hat herandruecken muessen, nur um der Beamtin hinter der Scheibe klar machen zu koennen, dass seine Nummer zu gegebener Zeit aufzurufen sei. Fritz Mueller99 in einer der letzten Verfuegungen geruegt worden ist, dass er die Mitarbeiter des Sozialamtes mit einem solchen Vorgehen zu "verarschen" gedenke, was natuerlich nicht stimmt. Da begeht Fritz Mueller99 doch lieber eine Privatsphaerenverletzung, als dass er erneut geruegt werden muss.
Fritz Mueller99 wartet, und wartet. Nach einer viertel Stunde ihn immer noch keine Mitarbeiterin ausgerufen hat. Fritz Mueller99 leider feststellen muss, dass seine Tastatur, die er fuer's Protokollieren verwendet, bei der brutalen Schlaegereei mit den Contactnetz (b250107) Mitarbeitenden nur noch halb funktioniert. So halb funktioniert sie ja noch, umso mehr Arbeit fuer den Review gibt es dann leider fuer Anita Zerk.
Nachdem das mit dem Ausrufen der Nummer nach der Privatsphaerenverletzung erstaunlicherweise auf Anhieb klappt, nimmt die Mitarbeiterin den Ausweis von Fritz Mueller99 entgegen und weist Fritz Mueller99 darauf hin, dass "..er doch wieder Platz nehmen soll". Sie verschwindet mit dem Ausweis.
In der Tat, der Schriftweg mit Zetteln/E-Mail zu organisieren und gleichzeitig in Echtzeit zu protokollieren ist "etwas aufwaendig".
Als die Mitarbeiterin wieder auftaucht, fragt sie Fritz Mueller99, womit sie dienen koenne, obschon Fritz Mueller99 ihr das Schrieben in A4 Format bzgl. Erstanmeldung, bzw. Nothilfe durch die dicke Glasscheibe gereicht hat.
Fritz Mueller99 auf diese Frage mit einem Zettel nochmals konkretisiert mit Zitat; "..es geht um eine Neuanmeldung, bzw. Nothilfe" - ..nun die Sozialamtmitarbeiterin wissen muesste, worum es geht.
Fritz Mueller99 hinter der Glasscheibe bedient wird bzgl. Neuanmeldung/Nothilfe am 01.08.2015 um 14.15. Sein Ticket hat die Nummer 519, es steht Erstanmeldung auf dem Ticket mit der Uhrzeit 14.05 3.8.2015. Dieses Ticket als Beweismittel dem Schreiben (b27001) beigelegt wird. Ein Beweis, der belegen soll, dass Fritz Mueller99 persoenlich (physisch) am Schalter war und nicht nur ein Ticket genommen hat und den Ort wieder verlassen hat.
Fritz Mueller99 gespannt darauf, welche Antworten und Vorgehensweisen das Amt ihm nun vorschlaegt. Die Mitarbeitenden werden aller Voraussicht nach die Weisung "von oben" erhalten, auch nur schriftlich mit Fritz Mueller99 zu kommunizieren (Annahme von Fritz Mueller99).
Mit einer defekten Tastatur laesst sich wirklich fast nicht schreiben. Eigentlich muessten die Schlaeger, die das verursacht haben zur Kasse gebeten werden. Denn ohne Tastatur und/oder ohne Beistand es schwierig wird. Es fuer alle "Bittstellenden" schwierig ist ohne Beistand und ohne schriftliches Protokoll in dieser Welt ueberleben zu koennen.
Fritz Mueller99 diese Zeit des Wartens hinter der Glasscheibe nutzt, um ein paar Gedanken "zu Papier" zu bringen. Er im innersten eigentlich total leer ist, ausgelaugt, am Limit seiner Kraefte, Fitz Mueller99 den naechsten Schlag des Amtes mit Wuerde zu ertragen gedenkt. Ach, - Entschuldigung, Fritz Mueller99 meinte, das naechste, gut gemeinte "Foerdern" mit Wuerde zu ertragen gedenkt.
Nach einer Weile zu dritt Mitarbeitende des Sozialamtes sich hinter der Glasscheibe bemerkbar machen, mit der Aussage; "..es sei eine Verfuegung haengig und die Zustaendigkeit liege daher beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland". "..und wie es sich bzgl. Nothilfe verhaelt?", fragt Fritz Mueller99 nach. "..das liege auch von der Zustaendigkeit her beim Regierungsstatthalter und es muesse dort die Nothilfe beantragt werden.". Mit diesen Angaben ist das Gespraech beendet und der Sozialamtmitarbeiter schiebt die von Fritz Mueller99 mitgebrachten Unterlagen (b27001) unter der Scheibe zurueck an den Bittsteller.
9)
03.08.2015 Verwaltungsgericht an Fritz Mueller99 Verfuegung. In der Beschwerdesache. Fritz Mueller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern. Beschwerdefuehrer gegen die EG Bern, Sozialamt, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern Beschwerdegegnerin und Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Vorinstanz. Betreffend Entscheid des Regierungsstatthaleramts Bern-Mittelland vom 22. Juni 2015 (shbv 99/2015) wird verfuegt: Es wird festgestellt, dass dem Verwaltungsgericht am 03. August 2015 eine Beschwerde in obenerwaehnter Sache zugekommen ist. Je ein Exemplar samt Beilage geht an die Beschwerdegegnerin und an die Vorinstanz. Die Beschwerdegegnerin hat Gelegenheit, bis zum 02. September 2015 eine Beschwerdeantwort (dreifach) einzureichen. Die Vorinstanz wird ersucht, die chronologisch geordneten Vorakten (gebunden und paginiert) bis zum 02. September 2015 einzureichen. Es steht ihr frei, innert gleicher Frist eine Beschwerdevernehmlassung (dreifach) einzureichen. Zu eroeffnen: Fritz Mueller99, EG Bern, Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Bern, 03. August 2015, Verwaltungsrichter, M___
10)
03.08.2015 Sozialamt an Fritz Mueller99 Information betreffend Abloesung von der Sozialhilfe. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99. Da der Sozialdienst nicht mehr fuer Sie zustaendig ist, moechten wir Sie gerne auf folgende wichtigen Informationen hinweisen: Zahlungsabtretungen und nach Abschluss eingehende Rechnungen: Alle Zahlungsabtretungen werden durch den Sozialdienst aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt auf den letzten Tag der Unterstuetzung. Rechnungen, die bei Ihnen nach der Abloesung vom Sozialdienst eingehen, werden gemaess den Richtlinien des Sozialdienstes der Stadt Bern uebernommen, falls das Datum der Rechnung in der Zeit der Unterstuetzung liegt. Veraenderung Ihrer finanziellen Lage: Der Sozialdienst Bern informiert Sie, dass Sie Ihre Ausgaben im Rahmen der Budgetierung der Sozialhilfe halten sollten. Veraendert sich innerhalb der kommenden sechs Monate Ihre finanzielle Lage soweit, dass eine erneute Unterstuetzung durch den Sozialdienst geprueft werden sollte, melden Sie sich bei Ihrer/Ihrem bisherigen Sozialarbeiter/in. Die Mehrausgaben muessen Sie entsprechend belegen koennen. Freiwillige Rueckzahlung der Sozialhilfezahlungen: Sie haben die Moeglichkeit, die von der Stadt Bern geleisteten Zahlungen an Sie auf freiwilliger Basis zurueckzubezahlen. Bitte nehmen Sie dazu mit dem Inkassodienst des Sozialamtes, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern, Kontakt auf. Die Rueckerstattungsgruende gemaess der Rueckerstattungsverpflichtung bleiben bestehen, sofern die ausgerichtete Sozialhilfe nicht bereits vollumfaenglich zurueckerstattet worden ist. Betreibungen: Sollten Sie eine Lohnpfaendung haben, informieren Sie sich beim Betreibungsamt, ob bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (BEX) die Miete und die Krankenkasse eingeschlossen sind. Falls dies nicht der Fall ist, die Miete und die Krankenkasse aber nachweislich waehrend der letzten 3 Monate bezahlt wurden, legen Sie dem Betreibungsamt die Zahlungsnachweise vor. Erfolgten die Zahlungen durch den Sozialdienst, werden wir Ihnen gerne eine Bestaetigung ausstellen. Verfuegen Sie ueber ein regelmaessiges Einkommen, welches eine Schuldensanierung ermoeglicht, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Berner Schuldenberatung, Seftigenstrasse 57, 3007 Bern. Bei allgemeinen Fragen zum Thema Schulden wenden Sie sich bitte dienstags und donnerstags an die Schuldenhotline. Praemienverbilligung fuer die Krankenkassenpraemien. Personen mit einem geringen Jahreseinkommen haben Anrecht auf individuelle Praemienverbilligung. Bitte melden Sie Ihren Anspruch an folgender Adresse an: Amt fuer Sozialversicherungen des Kantons Bern, Abteilung Praemienverbilligung, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen. Information an weitere Institutionen und Beratungsstellen: Bitte informieren Sie Institutionen wie die Tagesschule oder das RAV darueber, dass Sie nicht mehr vom Sozialdienst unterstuetzt werden. Wir wuenschen Ihnen weiterhin alles Gute. Freundliche Gruesse, Sozialamt Bern
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03.08.2015 AHV an Sozialamt Sistierung AHV-Mindestbeitraege fuer Fritz Mueller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern. Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Fritz Mueller99 wird per 31.07.2015 vom Sozialdienst der Stadt Bern abgeloest. Abloesungsgrund: [Andere]. Wir bitten um die entsprechende Sistierung, besten Dank. Freundliche Gruesse, Sozialamt Bern
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04.08.2015 Sozialamt an Fritz Mueller99 Rechnung Ausgleichskasse. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99, damit es zu keiner Beitragsluecke im Jahr 2013 kommt, bitten wir Sie, beiliegende Rechnung der Ausgleichskasse zu bezahlen. Bitte beachten Sie dabei das beigelegte Schreiben vom 21.07.2015. Fuer Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfuegung. Freundliche Gruesse, Sozialamt
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04.08.2015 AHV an Fritz Mueller99 Persönliche Beitraege - Differenzrechnung - 01.01. - 30.09.2015. Betrag zu unseren Gunsten zahlbar bis 30.10.2015 = 378.00. Nach Ablauf dieser Frist sind Zinsen von 5% ab Rechnungsstellung geschuldet.
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04.08.2015 Sozialamt an Fritz Mueller99 (Kurzbrief)
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18.08.2015 Fritz Mueller99 an Schlichtungsbehoerde (b250130) Zustellen der Kopie a) Mietvertrag alt und neu b) Kopie Einigung im Verfahren BM 99 9999 (b20049) plus weiterer Unterlagen.
Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/08/b26004.html
Bern, Schinders Protokoll vom 18. August 2015
Fritz Mueller99 und Review durch Anita Zerk