Thema heute: Aus aktuellem Anlass (Text bis zum Ende lesen!)
Fritz Müller99 erlag in der Nacht auf den Donnerstag seiner Blutvergiftung (septischer Schock), hervorgerufen durch die Nichtbehandlung eines Zahnes. Die Sozialen Dienste der Stadt Bern haben die Behandlungskosten nicht übernehmen wollen und der Notfalldienst der Stadt Bern (Medphone) wollte deshalb keine Nothilfe leisten.Ich erinnere an die Verfügung vom 05.11.2011, erlassen und in Erwägung gezogen vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern, dass
Fritz Müller99 hinterlässt uns sein Lebenswerk – ein bisher noch unbekannten Blog, der über seinen Tod hinaus automatisiert ab heute über einen Zeitraum von zwei Jahren einmal pro Woche seine Lebensgeschichte erzählt, dabei die Menschen beim Namen nennen wird, die seinen Tod zu verantworten haben.
Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch
Tief betroffen sprechen wir den engsten Freunden unser herzliches Beileid aus.
In lieber Erinnerung
Die Community
Auf expliziten Wunsch des Verstorbenen findet keine Trauerfeier statt.
„[...]eine Totesanzeige (b12010) nichts zur Sache beiträgt, sondern Sitte und Anstand verletzt [..] und mit einer Ordnungsbusse bis zu 3000 Franken bestraft werden kann[..]“Als Tipp – den Behörden also nie seine eigene Todesanzeige schicken.
Was wäre wenn Fritz Müller99 nach 33 Stunden, nachdem er die Nothilfemeldung abgesetzt hat, diese Nacht auf den 21ten seiner unbehandelten Blutvergiftung wegen wirklich gestorben wäre?
Es gäbe ein kurzes und lautes Aufschreien seitens der Behörden und Medien. Die Staatsanwaltschaft (er)fände Vorwände, weshalb niemand zur Rechenschaft gezogen werden könne?
Und dann käme dieser Spruch;
„Was keiner geglaubt haben wird, was keiner gewusst haben konnte, was keiner geahnt haben durfte, das wird dann wieder das gewesen sein, was keiner gewollt haben wollte“ (Erich Fried)Was bisher geschah: Der Eilantrag (19.05.2015 - 16:30, b25049) für die Übernahme der Krankheitskosten wurde beim Sozialamt Bern von mir im Auftrag von Fritz Müller99 eingereicht, der Antrag wurde wie erwartet unvollständig bearbeitet, war fehlerbehaftet und die notwendigen Rahmenbedingungen nicht geschaffen, so dass eine Notfallbehandlung am 20. Mai 2015 nicht hat stattfinden können.
Damit nun gleichfalls die Frage im Raum steht;
„[..]muss ein Hartz-IV (Nicht-Mehr-)Empfänger akute Zahnschmerzen in Kenntnis der Risiken tagein, tagaus «ertragen» und «aushalten» (bis zu seinem Tod)?“Zahnschmerzen » Infektion » Blutvergiftung » Tod
Am Anfang steht immer eine lokale Infektion meist mit Bakterien. Von diesem Krankheitsherd zum Beispiel an einer Zahnwurzel (=Infektionsquelle) breiten sich die Erreger und ihre Gifte über die Blutbahn in den gesamten Körper aus.
Pro Jahr sterben in Deutschland mehr als 50.000 Deutsche an Sepsis (15'000 Menschen in der Schweiz, endet in jedem dritten Fall tödlich), Sepsis ist somit die dritthäufigste Todesursache.
Ähnlich wie bei einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt spielt die verstreichende Zeit bis zur Notfallbehandlung eine entscheidende Rolle für das Überleben. Studien zeigen, dass im Falle eines septischen Schocks jede Stunde Zeitverzögerung bis zum Beginn der Therapie mit Antibiotika die Sterblichkeit um acht Prozent erhöht.
Zu eurer Beruhigung – Fritz Müller99 hat diese Nacht überlebt – eine weitere Nacht folgt. Eine spannende Annahme, dass Behörden offenbar davon ausgehen, dass Zahninfektionen von alleine heilen? Der Zeit-Ticker läuft weiter, die Gefahr, dass Fritz Müller99 die nächste Nacht nicht überleben wird, bleibt bestehen #tapschweiz #agenda2010leaks http://twitter.com/tapschweiz
Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25051.html
Ähnliche Themen: Tod durch Leistungsentzug und die Verantwortung des Gesetzgebers.
Als Beweismittel per Mail an
To: g___@bern.ch; t___@medphone.ch
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 21. Mai 2015
Freundlichst
Anita Zerk
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @TAP Schweiz, May 21, 2015 at 04:00AM
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