Zu Beginn möchte ich mich im Namen von Fritz Müller99 recht herzlich entschuldigen für das unerhörte Bundesgerichtsurteil, ausgesprochen am 11. Mai 2015 (b240119).
Permalink b240120
Fritz Müller99 hat sich eingesetzt;
„..dass in der Schweiz nicht Tür und Tor geöffnet werden, damit zukünftig..
..jedem kranken Schweizer die Sozialhilfe gestrichen werden kann
..der ärztlichen Schweigepflicht keine Achtung mehr zukommt
..Behörden ohne Befund der SUVA/IV rechtswidrige Verfügungen aussprechen dürfen, welche im Ermessensspielraum des jeweiligen Sozialamt Sachbearbeiters liegen
..Sozialhilfebeziehende auf eigene Kosten einen ärztlichen Befund (SUVA/IV) zwecks Beweiskraft ihrer Krankheit gegenüber den Behörden zu leisten haben“
Mit diesem Urteil wird die Privatsphäre von Sozialhilfeabhängigen vollumfänglich aufgehoben. Damit der Leser nicht mit einem umfangreichen Urteil sprichwörtlich erschlagen wird, werde ich euch die Kernaspekte, die einen direkten Einfluss haben im Alltag eines Schweizer Bürgers, der oder die auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, häppchenweise in Form eines Bildes vorsetzen (s.u.).
Sein Einsatz hat Fritz Müller nicht nur mit seiner Gesundheit bezahlt, sondern auch mit unwiederbringlichen rund sFr. 50'000 Schweizer Franken, geliehenes Geld von anonymen Darlehensgebern, die sich gegen diese Behördenwillkür einsetzen.
Zu den harten Fakten – aus der Blog Serie #1 (1/9):
Mit Entscheid Bundesgericht vom 11.05.2015 (b240119) dürfen Sozialhilfebezüger in der Schweiz..
«..das Widerrufsrecht (bis wann eine Vollmacht seine Gültigkeit hat) nicht auf der ihr vorgelegten Vollmacht geltend machen»
Mehr im nächsten Blog...
Freundlichst
Team Anita Zerk, die Ghostwriters
Weg mit #agenda2010, #tapschweiz
Quelle: via @TAP Schweiz, May 27, 2015 at 21:00PM
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