Aufhebung der Kontosperre, Versuch 2

In dieser kalten und gewinnorientierten Gesellschaft interessiert es nur wenige Menschen, was aus ihren mittellosen Mitmenschen wird. Das Ergebnis kann dann auch der Tod sein?!

Was bisher geschah: Geld liegt auf dem Bankkonto von Fritz Müller99 – knapp ausreichend! Doch wie bezahlt ein Obdachloser seine Lagerraummiete, wenn dieses Bankkonto gesperrt worden ist?

Thema heute: in einem zweiten Anlauf bemüht sich Fritz Müller99 um die Aufhebung der Kontosperre #tapschweiz #‎agenda2010leak‬s http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b25048

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (s___@jgk.be.ch)
Betreibungsamt Bern-Mittelland
Dienststelle Mittelland
Herrn S___
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen

Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; g____@bern.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 26. März 2015



Antrag auf Aufhebung der Kontosperre – Nachtrag/Versuch 2 (b25048, 99999999)


Sehr geehrter Herr S___

> -----------------------------------------------------
> Von: S___, [mailto: s___@jgk.be.ch]
> Gesendet: Mittwoch, 25. März 2015
> An: fritz.mueller99@nirgendwo.ch
> Betreff: b25047 Antrag auf Aufhebung der Kontosperre, Ref. 9999999
>
>
> Sehr geehrter Herr Mueller99
>
> 1.) Sie haben richtig geraten. Wir haben tatsächlich
> eine Kontosperrung veranlasst ohne Sie vorgängig
> zu informieren.
1.a) Danke – ich bin sehr froh darüber, dies frühzeitig erkannt zu haben. Somit bleibt bis Ende Monat ausreichend Zeit, um die Angelegenheit zu regeln.


> 2. ) Mit dieser Vermutung liegen sie nicht richtig.
> Wir haben bei der Bank die Kontoauszüge für das
> letzte halbe Jahr eingefordert aber noch nicht
> eingehend prüfen können (da sie noch nicht ein-
> getroffen sind)
Kann ich diesbezüglich
2.a) ..etwas von meiner Seite her beitragen, dass dieser Prozess beschleunigt wird, bzw.
2.b) ..wie kann ich feststellen, dass die Bank ihren Pflichten fristgerecht nachkommt? Als dritte Partei habe und möchte ich dazu keinen Einfluss nehmen.
2.c) Darf ich davon ausgehen, dass Sie mich zeitnah unterrichten, sobald der Datenaustausch stattgefunden, bzw. nicht stattgefunden hat? Ich denke verhältnismässig erscheint ein Zwischenbericht von Ihrer Seite bis spätestens 27.3.2015.


> 3.) Davon konnten wir uns noch nicht über-
> zeugen (siehe Punkt 2).
3.a) Dies ist für mich nachvollziehbar – und nicht nachvollziehbar. Wie oft in den letzten 5 Jahren haben Sie mein Inventar „begutachtet“. Acht Mal? Oder waren es gar zehn Mal? Meinen Sie, es hat sich viel verändert in dieser kurzen Zeit? Ich möchte keinesfalls Ihrer wiederholten Begutachtung im Wege stehen. Tun Sie, was sie zu tun gedenken – ich stelle einzig die Verhältnismässigkeit des bisherigen Vorgangs in Abrede.


> 4.) Dies ist nicht möglich (siehe Punkt 2 und 3).
Die Verantwortlichkeit bzgl. des Datenaustausches
4.a) ..somit im Moment alleine bei meiner Bank liegt? Und muss ich von der Annahme ausgehen, dass
4.b) ..mangels Sanktionsmöglichkeit gegenüber der Bank Sie keine Pflicht hätten sicherzustellen, dass dieser Datentransfer erfolgreich zu Ende geführt wird – in Bezug auf die Feststellung der Verantwortlichkeit für diesen Datentransfer?


> 5.) Für den Pfändungsvollzug kommen Sie bitte
> während den Öffnungszeiten auf unsere Dienst-
> stelle und nehmen die Unterlagen, die sowohl
> auf den Pfändungsankündigungen als auch auf
> der Vorladung erwähnt sind, mit.
5.a) Auf diesen Punkt bezogen äussere ich mich kein wiederholtes Mal.


> 6.) Teilen Sie uns zudem mit, wo sich der Lager-
> raum befindet (Ihre E-Mail vom 24.03.2015).
6.a) Wo das Wohnungsinventar eingelagert worden ist, nähere Auskunft darüber gibt Ihnen mit Sicherheit die Unternehmung, welche die Zwangsräumung vollzogen hat. Um mich nicht noch mehr zu schwächen, wollte ich persönlich diesem abartigen Ereignis nicht beiwohnen.


> 7.) Sie können auch einen von Ihnen bevoll-
> mächtigten Vertreter oder eine Vertreterin
> schicken, sofern diese Person über Ihre
> Einkommens- und Vermögensverhältnisse
> Auskunft geben kann.
>
> Freundliche Grüsse
> S___
Sobald Sie eine Kostengutsprache leisten, damit
7.a) ..eine Vertretung, die für ihre Arbeit Geld verlangen wird, die Angelegenheit regelt, oder
7.b) ..Sie dafür sorgen, dass ich mir zwei ÖV Fahrtickets kaufen kann, steht diesem Unterfangen nichts im Wege.
7.c) Oder wir vereinbaren einen Treffpunkt wie schon drei Mal von mir vorgeschlagen, in der Nähe meines ehemaligen Wohnquartiers?


8.) Ein Punkt wäre für mich von Interesse, genaueres darüber in Erfahrung zu bringen – aus Ihrer Sicht. Durch Ihre Konto-Sperr-Intervention haben Sie nicht nur mein Mini-Guthaben blockiert, sondern auch Geld meines neuen Arbeitgebers. Geld, welches ich für die Ausübung meiner neuen Tätigkeit benötige. Ich spreche nicht von meinem Lohn, sondern von Geld, das nicht mir gehört. Dadurch, dass auf dieses Geld nicht mehr zugegriffen werden kann, sind direkt zwanzig nicht involvierte Parteien betroffen. Die Arbeiten können gemäss Pflichtenheft seit der Blockierung des Kontos von mir nicht mehr erledigt werden. Ich stelle mir vor, dass alle diese betroffenen Leute darüber nicht erfreut sind – erst recht nicht die Arbeitgeberin?!

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/03/b25048.html

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Fritz Müller99

1 Exemplar (b25048) als Mail an s___@jgk.be.ch (persönlich adressiert)
Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b24048 ist die Antragstellende Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die Antragstellende Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.