Aktuelle Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)
- Stellungnahme behandelnde Klinik (b26028)
- Fritz Müller99 fragt bei der Gemeinde Bern nach (b26029)
- Stellungnahme der Gemeinde Bern (b26030)
- Verfügung anstelle einer Mahnung, UNIBe (b26031)
- Meldung/Einsprache Fritz Müller99 (b26032)
- Verfügung Rekurskommission (b26033)
- Die Eingabe b26032 wird verbessert (b26034)
- Verfügung Rekurskommission (b26035)
- Weiterer Krankheitsfall – neue Rechnung, UNIBern (b26036)
- Verfügung 2, UNIBe (b26037, dieses Schreiben)
- Rechnung 2 an Gmd. Bern (b26038)
- Meldung/Einsprache 3 von Fritz Müller99 (b26039)
- Offizielle Stellungnahme der Gemeinde Bern (b26040)
Ohne weiteren Kommentar:
Herzlichst
Anita
PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.
++ EwuS•wngi ++
(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)
#tapschweiz #agenda2010leaks #bgetweet https://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26037
Absender (g__@bern.ch)
UNIBe, Klinik für Zahnerhaltung, 3010 Bern
Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
EINSCHREIBEN
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
CH-9999 Bern, BE
Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g__@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 06. Juni 2017
Verfügung
Betreffend Rechnung Nr. 9999-999999999 (999999) vom 03.08.2016/ CHF 196.85
In Anwendung der Direktionsverordnung über die Gebühren der Zahnmedizinischen Kliniken der Medizinischen Fakultät der Universität Bern (GebDV ZMK: BSG 436.530) wird verfügt:
1. Obgenannter Kunde schuldet den Zahnmedizinischen Klinken, gemäss beiliegenden Rechnungen Nr. 9999-999999999 vom 03.08.2016 die Kosten für eine medizinische Untersuchung in der Höhe von Total CHF 196.85.
2. Diese sind innert 30 Tagen mit beiliegendem Einzahlungsschein zu überweisen.
3. Zu eröffnen: Herr Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern mit eingeschriebener Post.
4. Diese Verfügung kann gemäss Art. 76 des Universitätsgesetzes innert 30 Tagen bei der Rekurskommission der Universität Bern, Hochschulstrasse 6, 3012 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die angefochtene Verfügung und allfällige weitere Beweismittel enthalten und unterzeichnet sein. Sie ist im Doppel beim Sekretariat der Rekurskommission einzureichen. Informationen zum Beschwerdeverfahren finden sich unter www,rekom.unibe.ch.
Nachzulesen unter » tapschweiz.blogspot.ch/2017/07/b26037.html (anonymisiert)
Freundliche Grüsse
L___