Das Sozialamt Bern spielt auf Zeit. Wann greift die Nothilfe?

Es lohnt sich nicht, das aktuelle Statement (s.u.) des Sozialamtes der Stadt Bern zu kommentieren. Das Amt diskreditiert sich selbst. Können sich Fehler auf einem Amt auf diese nicht nachvollziehbare Weise kumulieren – oder steckt dahinter ein System? Das Mittel der Diskreditierung wird in der Regel dazu verwendet, um Menschen oder Organisationen zu schaden, indem durch den Vertrauensverlust ihre Überzeugungskraft gemindert wird. Weshalb also sollte sich das Sozialamt Bern selbst diskreditieren? #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b25028

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (g____@bern.ch via pikettsarpikettsar@bern.ch, Cc: l___@jgk.be.ch)
Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Bern, 18. November 2014



Sehr geehrter Herr G____

1)
Ihr Antwortschreiben vom 18.11.2014 ist zum vierten Mal in Folge eine Kopie. Vergleichen Sie bitte Ihre Schreiben vom 7.11.2014 (b25025), 16.10.2014 (b25021), 15.10.2014 (b25019) und vom 8.10.2014 (b25015). Von daher ist es mir leider nicht möglich, Ihre untenstehende Antwort aufgrund unserer bisherigen Kommunikationschronologie richtig einordnen zu können.

2)
Was genau möchten Sie mir mit ihrer aktuellen Aussage vom 18. November 2014 mitteilen?

3)
Kann es sein, dass ich nicht in der Lage bin, mich richtig ausdrücken zu können? Um in meinem Dossier zu blättern und um sich einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen zu können a) blättern Sie bitte in meinem Papierdossier oder b) nutzen Sie die Navigation innerhalb der Blogseite.

4)
Orientierungshilfe für die Navigation innerhalb des Dossiers.
a) Öffnen Sie die Seite meines Dossiers, z.B.:
    http://tapschweiz.blogspot.ch/2014/11/b25028.html
b) «Neuerer Post» = chronologisch betrachtet in die Zukunft gehend
c) «Älterer Post» = chronologisch betrachtet in die Vergangenheit blickend
d) «Startseite» = erster Blogbeitrag

5)
Im weiteren beziehe ich mich auf die Schreiben mit Referenznummer b25013-b25028. Darf ich Sie höflich darum bitten, dass Sie gemäss den Vorakten mir eine adäquate Antwort, bzw. Hilfe zukommen lassen? Zur Wiederholung, es geht um Nothilfe und Notunterkunft gemäss Art. 12 BV.

Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Fritz Müller99

1 Exemplar

b25028 Dieses Schreiben



> Von: pikettsarpikettsar@bern.ch
> Gesendet: Dienstag, 18. November 2014
> An: Fritz Müller99
> Betreff: AW: b25027, Antrag Notunterkunft u. Nothilfe
>
> Guten Tag Herr Fritz Müller99
>
> Besten Dank für Ihre E-Mail vom 17.11.2014.
>
> Damit wir Ihren Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe prüfen
> können, muss eine persönliche Anmeldung am Schalter des Sozial-
> dienstes, an der Schwarztorstrasse 71, erfolgen.
>
> Die Anmeldung ist von Montag – Donnerstag, jeweils von
> 14:00 – 16: 30 und am Freitag von 14:00 – 15:30 Uhr möglich.
>
> Freundliche Grüsse
> G_____