CH: Was das Bundesgericht dazu meinen wird, wenn Menschen auf Antrag hin keine Nothilfe zuteil wird?

Ein Vergleich mit Auschwitz scheint offenbar angezeigt. Was wäre wenn Auschwitz überall in Europa heute existieren würde? Nicht mehr sichtbar an einem Ort gelegen, sondern unsichtbar in all unseren Städten und Dörfern – inmitten von Europa? Wie laut wäre der Aufschrei?

Zur Erinnerung – mit 5 Jahren gerechnet lassen sich nachstehende Zahlen ableiten:
Auschwitz = ~1'300'000 Opfer
Agenda 2010 = ~660'000 Opfer

Auschwitz = 1'150'000 Tote
Agenda 2010 = 225'000 Tote
(Quelle: Wikipedia u. Scoop.it)

Ohne weiteren Kommentar.

Zu den Eingaben/Verfügungen
- Anzeige (b26008)
- Verfügung (b26015)
- Widerspruch, eingereicht beim Obergericht (b26016)
- Obergericht Verfügung I/II (b26017)
- Obergericht Verfügung II/II (b26018)
- Widerspruch, eingereicht beim Bundesgericht (b26019, dieses Dokument)
- Urteil/Verfügung Bundesgericht (b260xx)
- Widerspruch, eingereicht beim EGMR (b260yy)

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ #bgetweet http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26019

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (k___@bger.admin.ch)
Einschreiben
Bundesgericht
K___
Av. du Tribunal fédéral 29
CH-1000 Lausanne 14, VD

Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 17. Februar 2016



Beschwerde im Strafverfahren

Beschuldigte Person
gegen

Einwohnergemeinde Bern, G___, Sozialamt, Schwarztorstr. 71, 3007 Bern

und

Schweizerisches Bundesgericht, L___, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern

und

Staatsanwaltschaft des Kt. BE, G___, Amthaus, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern

neu gegen

Regierungsstatthalteramt Bern, L___, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen

und

Verwaltungsgericht des Kt. BE, M___, Speichergasse 12, 3011 Bern

und

Obergericht des Kt. BE, S___, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern

und ggf.

Bundesgericht, K___, Av. du Tribunal fédéral 29, 1000 Lausanne 14

betreffend

a) ..Nicht-Anhandnahme Nothilfe Sozialamt Bern,
b) ..Nicht-Anhandnahme der Eingaben an die Staatsanwaltschaft, Verzögerungsrüge, Untätigkeitsklage und [?]
c) ..Urteil BGE 99_999/9999 vom 11. Mai 2015 (b240119),
d) ..Datentransfer vom 08.06.2015 (b25095) und 17.06.2015 (b25090)
e) ..der Amtsanmassung, Falschaussagen, Missbrauch von Titeln und [?]
f) ..Bestätigung für Hilfsorganisationen und [?]




Sehr geehrter K___


1) Den Verfügungen von:
  • Staatsanwaltschaft (b26015) vom 03.12.2015 (*),
  • Obergericht (b26017) vom 29.12.2015 und
  • Obergericht (b26018) vom 27.01.2016 ..
..entgegenzuhalten ist.

(*) die Rügen der geschädigten Partei in der Onlinevariante farblich differenziert dargestellt sind.
- blaues Mäppli -

2) Der Beschwerdeeingabe an:
  • [1] Staatsanwaltschaft (b26008) vom 04.11.2015,
  • [2] Obergericht (b26016) vom 23.12.2015 ..
..die geschädigte Partei nichts beizufügen hat – das Dossier als Haupteingabe [1] anzusehen ist.
- grünes Mäppli -


3) Die Auferlegen von Kosten die geschädigte Partei nicht entsprechen kann, eine mögliche Nicht-Anhandnahme ein Urteil darstellt.


4) In vorliegendem Sachverhalt in Bezug auf die Nicht-Anhandnahme der Nothilfeanträge nach Art 12 BV u.a. ein Verstoss gegen die UN Charta für Menschenrechte – Präambel Art. 1, 3, 5, 7, 13, 22, 23, 25 und 30 vorliegt somit auch gegen die Staatsanwaltschaft und verantwortliche Amtsträger Strafanzeige und [?] erhoben wird. Die Schweiz den Vertrag der EGMR ratifiziert hat.


5) In dieser Beschwerde [1, bzw. b26008] Deck- und Unterschriftenblatt durch den die geschädigte Partei ersetzt worden ist. Das alte Deck- und Unterschriftenblatt der Vollständigkeit halber beigelegt wird.
- rotes Mäppli -

Beweismittel
Sämtliche chronologisch geordnete Akten unter  » tapschweiz.blogspot.ch

Zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2016/02/b26019.html (anonymisiert)

Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.


Bern, 17. Februar 2015




Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99



Fritz Müller99
(geschädigte Partei)

Dreifach

Beilagen erwähnt

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26019 ist die geschädigte Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die geschädigte Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.