Zur Erinnerung – mit 5 Jahren gerechnet lassen sich nachstehende Zahlen ableiten:
Auschwitz = ~1'300'000 Opfer
Agenda 2010 = ~660'000 Opfer
Auschwitz = 1'150'000 Tote
Agenda 2010 = 225'000 Tote
(Quelle: Wikipedia u. Scoop.it)
Ohne weiteren Kommentar.
Zu den Eingaben/Verfügungen
- Anzeige (b26008)
- Verfügung (b26015)
- Widerspruch, eingereicht beim Obergericht (b26016)
- Obergericht Verfügung I/II (b26017)
- Obergericht Verfügung II/II (b26018)
- Widerspruch, eingereicht beim Bundesgericht (b26019, dieses Dokument)
- Urteil/Verfügung Bundesgericht (b260xx)
- Widerspruch, eingereicht beim EGMR (b260yy)
Herzlichst
Anita
PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.
++ EwuS•wngi ++
(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)
#tapschweiz #agenda2010leaks #bgetweet http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26019
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (k___@bger.admin.ch)
Einschreiben
Bundesgericht
K___
Av. du Tribunal fédéral 29
CH-1000 Lausanne 14, VD
Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 17. Februar 2016
Beschwerde im Strafverfahren
Beschuldigte Person
gegen
Einwohnergemeinde Bern, G___, Sozialamt, Schwarztorstr. 71, 3007 Bern
und
Schweizerisches Bundesgericht, L___, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern
und
Staatsanwaltschaft des Kt. BE, G___, Amthaus, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern
neu gegen
Regierungsstatthalteramt Bern, L___, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen
und
Verwaltungsgericht des Kt. BE, M___, Speichergasse 12, 3011 Bern
und
Obergericht des Kt. BE, S___, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern
und ggf.
Bundesgericht, K___, Av. du Tribunal fédéral 29, 1000 Lausanne 14
betreffend
a) ..Nicht-Anhandnahme Nothilfe Sozialamt Bern,
b) ..Nicht-Anhandnahme der Eingaben an die Staatsanwaltschaft, Verzögerungsrüge, Untätigkeitsklage und [?]
c) ..Urteil BGE 99_999/9999 vom 11. Mai 2015 (b240119),
d) ..Datentransfer vom 08.06.2015 (b25095) und 17.06.2015 (b25090)
e) ..der Amtsanmassung, Falschaussagen, Missbrauch von Titeln und [?]
f) ..Bestätigung für Hilfsorganisationen und [?]
Sehr geehrter K___
1) Den Verfügungen von:
..entgegenzuhalten ist.
- Staatsanwaltschaft (b26015) vom 03.12.2015 (*),
- Obergericht (b26017) vom 29.12.2015 und
- Obergericht (b26018) vom 27.01.2016 ..
(*) die Rügen der geschädigten Partei in der Onlinevariante farblich differenziert dargestellt sind.
- blaues Mäppli -
2) Der Beschwerdeeingabe an:
..die geschädigte Partei nichts beizufügen hat – das Dossier als Haupteingabe [1] anzusehen ist.
- grünes Mäppli -
3) Die Auferlegen von Kosten die geschädigte Partei nicht entsprechen kann, eine mögliche Nicht-Anhandnahme ein Urteil darstellt.
4) In vorliegendem Sachverhalt in Bezug auf die Nicht-Anhandnahme der Nothilfeanträge nach Art 12 BV u.a. ein Verstoss gegen die UN Charta für Menschenrechte – Präambel Art. 1, 3, 5, 7, 13, 22, 23, 25 und 30 vorliegt somit auch gegen die Staatsanwaltschaft und verantwortliche Amtsträger Strafanzeige und [?] erhoben wird. Die Schweiz den Vertrag der EGMR ratifiziert hat.
5) In dieser Beschwerde [1, bzw. b26008] Deck- und Unterschriftenblatt durch den die geschädigte Partei ersetzt worden ist. Das alte Deck- und Unterschriftenblatt der Vollständigkeit halber beigelegt wird.
- rotes Mäppli -
Beweismittel
Sämtliche chronologisch geordnete Akten unter » tapschweiz.blogspot.ch
Zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2016/02/b26019.html (anonymisiert)
Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.
Bern, 17. Februar 2015
Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99
Fritz Müller99
(geschädigte Partei)
Dreifach
Beilagen erwähnt
Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26019 ist die geschädigte Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die geschädigte Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.