Nothilfe in der Schweiz – wie kommt die Maus an ihr Brot

Thema heute: Vom Sozialamt Bern gibt’s keine Nothilfe aufgrund des Antrags vom 03.08.2015 (b27001), Fritz Müller99 wird «weiter empfohlen» an den Regierungsstatthalter in Ostermundigen – dieser soll im Fall Fritz Müller99 offenbar für Nothilfe zuständig sein – dürfen wir das glauben?! Fritz Müller99 sich beim Regierungsstatthalter daraufhin meldete und um Nothilfe ersucht (b27006) – tags darauf er eine kurze (b27007, diese hier vorliegende Antwort) und eine etwas längere, sehr fantasievoll ausgestattete Verfügung (b26007) vom Regierungsstatthalter erhielt. Woher nur nehmen staatlich angestellte Juristen diese Fantasie, wie sähe die Welt aus, wenn diese „Energie“ für das Gemeinwohl eingesetzt würde?

Weder Fritz Müller99 noch ich juristisch erfahren sind – wer von der Leserschaft kann ggf. aufgrund dieser vorliegenden Verfügungen/Infos herausfinden, wie und wo der Bittsteller nun Nothilfe bekommt?! Wohin, bzw. an wen darf sich Fritz Müller99 wenden?

Falls die Antwort jemand kennt oder aufgrund der Verfügung (b26007) aus seinem Blickwinkel „heraus erahnen“ kann, dann nutzen sie bitte die Kommentarfunktion unten im Blog. Andere Nothilfeantragstellende Menschen werden es ihnen danken.

Auch nach mehrmaliger der Durchsicht der „längeren Antwort“, bzw. Verfügung vom 29.09.2015 (b26007) wir nicht schlauer sind als vorher auf die Nothilfe bezogen – die Maus ihr Brot nach acht weiteren qualvollen Tagen sucht, und sucht und sucht. Bei der Nothilfe geht es um’s nackte Überleben, für die Bittstellenden definitiv keine Fragen offen bleiben dürfen in Bezug zu den 4 Basis Fragen „Gutscheine, .. (a-d)“. Es unter den Bittstellenden Kranke gibt, „geistig Behinderte“, Ausländer, Personen, die der Sprache nicht mächtig sind usw. usf.

Gut, bzw. schlecht, wie soll weiter vorgegangen werden? – Wir werden den Regierungsstatthalter zum Thema Nothilfe einfach nochmals „befragen“ müssen (b27008).

Für die, die sich erst seit kurzem mit solchen Themen befassen, Nothilfe hat nichts mit der Schweizerischen Sozialhilfe oder einer Ermöglichung der soziokulturellen Teilhabe zu tun. Bei der Nothilfe geht es einzig um Überlebenshilfe nach Art. 12 BV, Nothilfe die jedem Obdachlosen, Querulanten, jedem Antragstellenden (..) bedingungslos zusteht. Wie sich’s herausstellt – offenbar nicht ganz bedingungslos, denn wie lange bekommt Fritz Müller99 obgleich unzähliger Nothilfeantragsgesuche keine Nothilfe (siehe Statistik im Blog)?

Bei der Nothilfe geht es um:
a) Essensgutscheine ausgehändigt bekommen
b) Fahrkosten ggf. entschädigt erhalten (Stichwort: „Schwarzfahren“),
c) eine warme Bleibe, und
d) um eine Ansprechperson für den Notfall

++ EwuS•wngi ++
(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b27007
 

Absender (l____@jgk.be.ch)
Regierungsstatthalteramt, L___, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern



Als Beweismittel per Mail an
Cc: m___@justice.be.ch; g____@bern.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch; l___@bger.admin.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 29. September 2015 (per Mail)




Neuanmeldung bei der Gemeinde Bern oder Antrag für Nothilfe, Versuch 2/x seit dem 1. August 2015


Sehr geehrter Herr Fritz Müller99

Hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail Nachricht (b27006) vom 28. September 2015. Im Verfahren shbv 99/9999 ergeht heute direkt der Endentscheid (b26007). Ich verweise ausdrücklich auf diesen Entscheid. Dieser sollte Ihnen bereits morgen als Einschreiben zugestellt werden oder aber zum Abholen bei der Poststelle aufliegen.

Nachzulesen unter: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/10/b27007.html

Freundliche Grüsse
L____

Als Mailkopie an g____@bern.ch