CH: Auf welchen Verbindlichkeiten Gerichte ihre Urteile fällen – Behördenangaben stellen sich als Schall und Rauch heraus

Thema heute: wer bezahlt in der Schweiz Notfallbehandlungskosten bei Obdachlosen, sollte ein Nicht-Mensch sich einer Notfallbehandlung unterziehen müssen? Die zuständige Gemeinde! So jedenfalls hat die Gemeinde Bern sich im Strafprozess Fritz Müller99 gegen die Gemeinde Bern geäussert. Die entsprechenden Urteile (kantonal, BGer und EGMR) liegen vor. Die Weisung der Gemeinde Stadt Bern im Wortlaut;
"(..) in der Gemeinde Stadt Bern lebende obdachlose SchweizerInnen, Nothilfebeziehende oder Nothilfeantragstellende SchweizerInnen mit positiv/negativem Bescheid (..) koennen sich immer am Morgen (Montag bis Freitag) zwischen 7.45 und 8.45 im Inselspital in der Zahnklinik melden (..) kann jede Person ohne Termin erscheinen, Notfallbehandlungen werden dann gleich durchgefuehrt (..) dies ohne vorherige Kostengutsprache. Im Anschluss an die Notfallbehandlung kann fuer den Patienten ein Kostenvoranschlag fuer eine weitere Behandlung erstellt werden (..) erhalten Sie ein Kostengutsprache fuer die Notfallzahnbehandlung und Nachbehandlung via G___. Kontakt: Soziale Dienste Bern, G___, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern, g___@bern.ch.(Quelle: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25050.html)
Soviel zu den Fakten.

Doch plötzlich möchte die Gemeinde Bern nichts mehr von einer Kostenübernahme wissen und verlangt in diesem Schreiben via Inselspital Bern, dass Fritz Müller99 sein Rechtsvorschlag zurückziehen soll.

Zu der aktuellen Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026, dieses Schreiben)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)

Ohne weiteren Kommentar.

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ #bgetweet http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26026

Absender (x___@insel.ch)
Inselspital – Insel Gruppe AG, Freiburgstrasse 8, 3010 Bern


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 30.01.2017



Rückzug Rechtsvorschlag Betreibung-Nr. 9999999999
Universitätsforderungen Rechnung Nr. 888888888 vom 03.08.2016

Guten Tag Herr Fritz Müller99

Sie erheben gegen unsere Betreibung Rechtsvorschlag, obwohl die Forderung rechtskräftig ist. Der definitiven Rechtsöffnung steht daher nichts im Weg.

Bitte ziehen Sie den Rechtsvorschlag innerhalb von 20 Tagen zurück oder begleichen Sie die Forderung innert derselben Frist vollständig (gemäss beiliegender Abrechnung). Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, zwingen Sie uns, beim zuständigen Gericht das Rechtsöffnungsbegehren zu stellen und danach die Fortsetzung der Betreibung zu verlangen. Diese Massnahmen wären für Sie mit beträchtlichen Kosten verbunden, weil der Richter im Rechtsöffnungsverfahren nur prüft, ob die Forderung bezahlt, gestundet oder verjährt ist.

Sie können die Forderung immer noch in Raten bezahlen. Ein entsprechender Zahlungsvorschlag wird nur behandelt, wenn dieser zusammen mit der Rückzugserklärung eingereicht wird.

Freundliche Grüsse
Inselspital Bern

Rückzugsformular
Abrechnung





Rückzugserklärung

Hiermit ziehe ich den in

Betreibung-Nr. 999999999

des Betreibungsamtes 3071 Ostermundigen

erhobenen Rechtsvorschlag in vollem Umfang zurück und ermächtige die Inkassostelle, Region
Bern-Mittelland, Bern, diese Rückzugserklärung an das zuständige Betreibungsamt weiterzuleiten.


Datum/Ort: ____________________________

Unterschrift: _______________________________ [Fritz Müller99]