Es keine Straftat darstelle, wenn Sozialämter Nothilfe antragstellende Menschen abweisen

Thema heute: Es keine Folter sei, wenn Menschen durch unzureichende Gesundheitsfürsorge erblinden, krank werden oder irreparable körperliche und geistige Schäden erleiden? Fritz Müller99 legt beim Obergericht des Kantons Bern Widerspruch ein.

Zu den Eingaben/Verfügungen
- Anzeige (b26008)
- Verfügung (b26015)
- Widerspruch, eingereicht beim Obergericht (b26016, dieses Dokument)

Ich als anonyme Ghostwriterin wünsche ich allen eine besinnliche Weihnachtszeit und auf ein gutes neues Jahr 2016!

Anita Zerk » zu meinem Profil

PS1: Fritz Müller99 weiterhin auf der Suche nach politischem Kirchenasyl ist! Jeder Pastor, jede Pastorin Fritz Müller99 auf Zusehen hin Kirchenasyl gewähren kann. Bitte melden Sie sich baldmöglichst via Anita Zerk.

PS2: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26016


Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (s____@justice.be.ch)
Einschreiben
Obergericht des Kantons Bern
S___
Hochschulstrasse 17
Postfach 7475
CH-3001 Bern, BE

Als Beweismittel per Mail an
Cc: l___@bger.admin.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 23. Dezember 2015



Beschwerde im Strafverfahren

Beschuldigte Person
gegen

Einwohnergemeinde Bern, G___, Sozialamt, Schwarztorstr. 71, 3007 Bern

und

Schweizerisches Bundesgericht, L___, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern

und

Staatsanwaltschaft des Kt. BE, G___, Amthaus, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern

neu gegen

Regierungsstatthalteramt Bern, L___, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen

und

Verwaltungsgericht des Kt. BE, M___, Speichergasse 12, 3011 Bern

und ggf.

Obergericht des Kt. BE, S___, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern

betreffend

a) ..Nicht-Anhandnahme Nothilfe Sozialamt Bern,
b) ..Nicht-Anhandnahme der Eingaben an die Staatsanwaltschaft, Verzögerungsrüge, Untätigkeitsklage und [?]
c) ..Urteil BGE 99_999/9999 vom 11. Mai 2015 (b240119),
d) ..Datentransfer vom 08.06.2015 (b25095) und 17.06.2015 (b25090)
e) ..der Amtsanmassung, Falschaussagen, Missbrauch von Titeln und [?]
f) ..Bestätigung für Hilfsorganisationen und [?]




Sehr geehrter S___


1) Der Verfügung von:
  • Staatsanwaltschaft (b26015) vom 03.12.2015 (*)..
..entgegenzuhalten ist.
(*) die Rügen der geschädigten Partei in der Onlinevariante farblich differenziert dargestellt sind.
- blaues Mäppli -

2) Den Beschwerdeeingaben an:
  • [1] Staatsanwaltschaft (b26008) vom 04.11.2015,
  • [2] Obergericht (b26016) vom 23.12.2015 ..
..die geschädigte Partei nichts beizufügen hat – das Dossier als Haupteingabe [1..2] anzusehen ist.
- grünes Mäppli -

3) Die Auferlegen von Kosten die geschädigte Partei nicht entsprechen kann, eine mögliche Nicht-Anhandnahme ein Urteil darstellt.


4) In vorliegendem Sachverhalt in Bezug auf die Nicht-Anhandnahme der Nothilfeanträge nach Art 12 BV und [?] somit auch gegen die Staatsanwaltschaft und verantwortliche Amtsträger Strafanzeige und [?] erhoben wird.


5) In dieser Beschwerde [1, bzw. b26008] Deck- und Unterschriftenblatt durch den die geschädigte Partei ersetzt worden ist. Das alte Deck- und Unterschriftenblatt der Vollständigkeit halber beigelegt wird.
- rotes Mäppli -

Beweismittel
Sämtliche chronologisch geordnete Akten unter  » tapschweiz.blogspot.ch

Zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/12/b26016.html (anonymisiert)

Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.


Bern, 23. Dezember 2015


Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99


Fritz Müller99
(geschädigte Partei)

Dreifach

Beilagen erwähnt

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26016 ist die geschädigte Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die geschädigte Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.