Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (g____@bern.ch via pikettsarpikettsar@bern.ch, Cc: l___@jgk.be.ch)
Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern
Bern, 18. November 2014
Sehr geehrter Herr G____
1)
Ihr Antwortschreiben vom 18.11.2014 ist zum vierten Mal in Folge eine Kopie. Vergleichen Sie bitte Ihre Schreiben vom 7.11.2014 (b25025), 16.10.2014 (b25021), 15.10.2014 (b25019) und vom 8.10.2014 (b25015). Von daher ist es mir leider nicht möglich, Ihre untenstehende Antwort aufgrund unserer bisherigen Kommunikationschronologie richtig einordnen zu können.
2)
Was genau möchten Sie mir mit ihrer aktuellen Aussage vom 18. November 2014 mitteilen?
3)
Kann es sein, dass ich nicht in der Lage bin, mich richtig ausdrücken zu können? Um in meinem Dossier zu blättern und um sich einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen zu können a) blättern Sie bitte in meinem Papierdossier oder b) nutzen Sie die Navigation innerhalb der Blogseite.
4)
Orientierungshilfe für die Navigation innerhalb des Dossiers.
a) Öffnen Sie die Seite meines Dossiers, z.B.:
http://tapschweiz.blogspot.ch/2014/11/b25028.html
b) «Neuerer Post» = chronologisch betrachtet in die Zukunft gehend
c) «Älterer Post» = chronologisch betrachtet in die Vergangenheit blickend
d) «Startseite» = erster Blogbeitrag
5)
Im weiteren beziehe ich mich auf die Schreiben mit Referenznummer b25013-b25028. Darf ich Sie höflich darum bitten, dass Sie gemäss den Vorakten mir eine adäquate Antwort, bzw. Hilfe zukommen lassen? Zur Wiederholung, es geht um Nothilfe und Notunterkunft gemäss Art. 12 BV.
Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Fritz Müller99
1 Exemplar
b25028 Dieses Schreiben
> Von: pikettsarpikettsar@bern.ch
> Gesendet: Dienstag, 18. November 2014
> An: Fritz Müller99
> Betreff: AW: b25027, Antrag Notunterkunft u. Nothilfe
>
> Guten Tag Herr Fritz Müller99
>
> Besten Dank für Ihre E-Mail vom 17.11.2014.
>
> Damit wir Ihren Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe prüfen
> können, muss eine persönliche Anmeldung am Schalter des Sozial-
> dienstes, an der Schwarztorstrasse 71, erfolgen.
>
> Die Anmeldung ist von Montag – Donnerstag, jeweils von
> 14:00 – 16: 30 und am Freitag von 14:00 – 15:30 Uhr möglich.
>
> Freundliche Grüsse
> G_____
Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Den BGE Generationen gewidmet
- Home
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- Mustertext Abmahnung
- A1, Verantwortliche für Gesetzesänderungen, politische Mandatsträger
- B1, Volksverhetzer – „Verharmlosung und Duldung“
- C1, Geschäftsführer in Jobcentern/Sozialdiensten
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- C3, Organe mit Entscheidungsbefugnis auf Stufe 2, Verwaltungsgericht
- C4, Organe mit Entscheidungsbefugnis auf Stufe 3, Bundesgericht
- D1, Strafverfolgung, Organe mit Entscheidungsbefugnis auf Stufe 1, Staatsanwaltschaft
- D2, Strafverfolgung, Organe mit Entscheidungsbefugnis auf Stufe 2, Obergericht
- E1, TV/Radio/Medien – „..über das Verschweigen von Tatsachen“
- F1, Öffentlicher Verkehr, ÖV – „..sich frei bewegen können als Grundrecht“
- G1, Einrichtungen für Zwangsbeschäftigung – „Arbeitsobligatorium“
- Mustertext Abmahnung
Das Sozialamt Bern spielt auf Zeit. Wann greift die Nothilfe?
Es lohnt sich nicht, das aktuelle Statement (s.u.) des Sozialamtes der Stadt Bern zu kommentieren. Das Amt diskreditiert sich selbst. Können sich Fehler auf einem Amt auf diese nicht nachvollziehbare Weise kumulieren – oder steckt dahinter ein System? Das Mittel der Diskreditierung wird in der Regel dazu verwendet, um Menschen oder Organisationen zu schaden, indem durch den Vertrauensverlust ihre Überzeugungskraft gemindert wird. Weshalb also sollte sich das Sozialamt Bern selbst diskreditieren? #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz
Zur Umsetzung von Art. 12 BV
Interessant bei diesem Fall zu beobachten, Fritz Müller99 erhält am 3. November 2014 endlich eine überteuerte Fahrkarte zugestellt – würde er diese in Anspruch nehmen, ihm kein Geld mehr für Essen übrig bleiben würde, bzw. ihm blieben noch 40-ig Rappen übrig. Einmal mehr mit keinem Wort erwähnt wird, weshalb es offenbar nicht als notwendig erachtet worden ist, der Klientel eine Fahrkarte zur Verfügung zu stellen, damit dieser an der wichtigen Instruktionsverhandlung vom 10. Januar 2014 hätte teilnehmen können. Auch diese Fahrkarte hat die Klientel vorgängig beim Sozialamt Bern beantragt, er hat jedoch keine erhalten. Aktuelles Fazit: wird die Zugangshürde hoch genug gesetzt ist es einfach, Menschen in Not von der Nothilfe (und der Sozialhilfe) auszuschliessen – ein Nothilfekonzept, welches ausschliesslich für Asylsychende konzipiert worden ist, dieses Konzept soll durch eine Hintertüre nun auch für SchweizerInnen (nicht) zur Anwendung gebracht werden #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (g____@bern.ch via pikettsarpikettsar@bern.ch, Cc: l___@jgk.be.ch)
Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern
Bern, 17. November 2014
Sehr geehrter Herr G____
1)
Besten Dank für Ihr Schreiben vom 3. November 2014. Gerne bestätige ich hiermit den Erhalt der einen ÖV Mehrfahrtenkarte, gültig für 1-2 Zonen im Preis von sFr. 22.80. Ich selber bin erstaunt, wie einfach eine Bestätigung sein kann. Dies betone ich im Besonderen, weil ich heute nach dem siebten Versuch weiterhin auf eine Empfangsbestätigung warte (Stichwort: Wohnungskündigung/Zwangsräumung).
2)
Zu Ihrer Fahrkarte – mit diesem Ticket hätte ich die Fahrt bezahlen können und den Antrag für Nothilfe bei Ihnen vor Ort machen können.
3)
Jedoch mit Zitat; „..beachten Sie, dass die Kosten für die Mehrfahrtenkarte als Vorschuss zu betrachten ist..“, muss ich mir selber demnach als Nothilfe Antragssteller ein realistisches Budget machen welches Ihre „Sachleistung“ mit einbezieht. Hätten Sie diese Aussage nicht gemacht, wäre ich in den nächsten Bus gestiegen, und hätte mich bei Ihnen wie verlangt melden können.
4)
Gut, es soll nicht sein. Das Budget sieht aktuell nach Abzug der Kosten für die Wegstrecke so aus, dass mir bei einem Nothilfebetrag von sFr. 8.-/Tag gesamthaft 5% des Gesamtgeldvolumens für’s Leben übrig bleiben – somit vollkommen unrealistisch ist und ich mir dieses Ticket niemals leisten kann. Hätten Sie mir kein überteuertes Ticket zugestellt und mir ein normales Kurzstreckenticket zukommen lassen, blieben mir pro Tag nach Abzug der Wegkosten gesamthaft 52.5% an Geld übrig – Geld, das für Essen und andere Ausgaben Verwendung findet (siehe Detailauflistung). Obwohl die 52.5% in einem Frankenbetrag ausgedrückt nur sFr. 4.20 pro Tag darstellen – mit dieser Geldsumme, die ein Nothilfeempfänger zur Verfügung hat, damit werden Menschen nicht sehr weit kommen und Integrationsbemühungen werden bestimmt auf der Strecke bleiben – aber dies wird woanders ausreichend und umfangreich diskutiert.
5)
Zur Detailauflistung
Nothilfe
sFr. 8.00 pro Tag
Mehrfahrtenkarten
sFr. 22.80
sFr. 11.50 (Kurzstrecke!)
Kosten/Fahrt (bei Mehrfahrtenkarte)
sFr. 3.80
sFr. 1.90
Einzelticket
sFr. 4.20
sFr. 2.30
Wegstrecke zu Fuss
15 Min. https://goo.gl/maps/MD8Hl
Nothilfe nach Abzug der Wegstrecke
100% = sFr. 8.00 - 2x sFr. 3.80 = sFr. 0.40 = 5% des Gesamtvolumens übrig für's Leben
100% = sFr. 8.00 - 2x sFr. 1.90 = sFr. 4.20 = 52.5% des Gesamtvolumens übrig für's Leben
6)
Das heisst konkret, zurück auf den Ausgangspunkt (b25013). Gerne erwarte ich eine Geldleistung Ihrerseits, denn gemäss aktuellen Gerichtsentscheiden sind Geldleistungen sog. Sachleistung vorzuziehen und ein Ticket gilt als Sachleistung – gleiches gilt in Bezug auf Essensmarken.
7)
Das überteuerte Ticket werde ich sobald es mir möglich sein wird zurückgeben damit Sie es anderweitig verwenden können und ich bedanke mich recht herzlich im voraus für die Zustellung eines Kurzstrecken Tickets gem. Detailauflistung (Ziff. 5).
Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2014/11/b25027.html
Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Fritz Müller99
1 Exemplar
b25027 Dieses Schreiben
Die Klientel bekommt ein überteuertes Ticket vom Sozialamt zugestellt
Nach neun Monaten des Hungerns erhält Fritz Müller erstmalig vom Sozialamt Bern eine überteuerte Fahrkarte zugestellt, mit der es ihm theoretisch möglich sein soll, Nothilfe überhaupt beantragen zu können. Zunächst herrscht da natürlich riesige Freude, denn für Fritz Müller zeichnet sich endlich Licht am Horizont ab – doch schon beim Lesen des zweiten Satzes stellt sich Ernüchterung ein. Die nicht zu übersehende Besonderheit, abgesehen von den Schreibfehlern in diesem Brief, das Ticket ist unerschwinglich für den Antragsteller, denn diese Fahrkarte soll mit den sFr. 8.-/Tag Nothilfe verrechnet werden, sofern Fritz Müller diese je vom Sozialamt erhalten sollte. Mehr im nächsten Blogbeitrag (b25027).
Absender (g____@bern.ch via pikettsarpikettsar@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern
Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Bern, 3. November 2014
(mit eingeschriebenen Brief erhalten am 11.11.2014)
Sehr geehrter Herr Fritz Müller99
In der Beilage erhalten Sie eine Mehrfahrtenkarte, damit Sie die Anmeldung auf dem Sozialdienst der Stadt Bern anmelden können.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Mehrfahrtenkarte als Vorschuss betrachtet wird und bei einer allfälligen Unterstützung durch den Sozialdienst der Stadt Bern mit dem Sozialhilfeanspruch verrechnet wird.
Freundliche Grüsse
G____
Offizielle Stellungnahme von Seite Regierungsstatthalter in Bezug auf die zurückzulegende Wegstrecke
Nicht denkenden Wesen muss man nur oft genug die Unwahrheit erzählen – es ist eine Frage der Zeit bis diese Menschen „es“ plötzliche zu glauben beginnen.
Fritz Müller99 verweigert sich nicht des mündlichen Kontakts wie von L____ behauptet – er besteht einzig auf ein schriftliches Gesprächsprotokoll, welches Fritz Müller im Bedarfsfall selber schreiben würde, im Anschluss an ein Gespräch von beiden Parteien zu unterzeichnet wäre zwecks Beweisbarkeit gegenüber der Gerichtsbarkeit. Der Sozialdienst verweigert sich jedoch in unbegründeter Weise seit je her Dokument gegenzuzeichnen, verweigert u.a. auch das Ausstellen wollen von Empfangsbestätigungen usf., welches den administrativen Aufwand von vornherein um ein Vielfaches vereinfachen würde – schiebt dann das „unkooperative Verhalten“, wie es von Seite der Behörde meist in den Protokollen genannt wird, der Klientel zu. Die Klientel hat gegenüber von Gerichten dann das Gegenteil dessen zu beweisen, was für die Meisten unter ihnen unmöglich sein wird. Wenn das Sozialamt gegenüber anderen Instanzen und Behörden wiederholt Unwahrheiten streut, dafür leider nie belangt werden kann, braucht eigentlich nicht erstaunt zu sein, wenn sozialhilfebeziehende Menschen Massnahmen ergreifen, die einzig zu ihrem eigenen Schutze dienen. Wie dass Fritz Müller die Wegstrecke zurücklegen hat, um in den Genuss der Nothilfe zu gelangen, dazu äussert sich L____ auch in diesem Schreiben nicht. Es wird gemutmasst, dass bei der Behörde das notwendige Know-how fehlt, um sich innerhalb eines Blogs Inhalte in chronologischer Reihenfolge anzusehen. Wie anders lässt sich erklären, dass Herr L____ auf den Punkt der Wegstrecke nicht eingeht?
Fritz Müller99 verweigert sich nicht des mündlichen Kontakts wie von L____ behauptet – er besteht einzig auf ein schriftliches Gesprächsprotokoll, welches Fritz Müller im Bedarfsfall selber schreiben würde, im Anschluss an ein Gespräch von beiden Parteien zu unterzeichnet wäre zwecks Beweisbarkeit gegenüber der Gerichtsbarkeit. Der Sozialdienst verweigert sich jedoch in unbegründeter Weise seit je her Dokument gegenzuzeichnen, verweigert u.a. auch das Ausstellen wollen von Empfangsbestätigungen usf., welches den administrativen Aufwand von vornherein um ein Vielfaches vereinfachen würde – schiebt dann das „unkooperative Verhalten“, wie es von Seite der Behörde meist in den Protokollen genannt wird, der Klientel zu. Die Klientel hat gegenüber von Gerichten dann das Gegenteil dessen zu beweisen, was für die Meisten unter ihnen unmöglich sein wird. Wenn das Sozialamt gegenüber anderen Instanzen und Behörden wiederholt Unwahrheiten streut, dafür leider nie belangt werden kann, braucht eigentlich nicht erstaunt zu sein, wenn sozialhilfebeziehende Menschen Massnahmen ergreifen, die einzig zu ihrem eigenen Schutze dienen. Wie dass Fritz Müller die Wegstrecke zurücklegen hat, um in den Genuss der Nothilfe zu gelangen, dazu äussert sich L____ auch in diesem Schreiben nicht. Es wird gemutmasst, dass bei der Behörde das notwendige Know-how fehlt, um sich innerhalb eines Blogs Inhalte in chronologischer Reihenfolge anzusehen. Wie anders lässt sich erklären, dass Herr L____ auf den Punkt der Wegstrecke nicht eingeht?
Absender (l____ @jgk.be.ch)
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen
Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Bern, 7. November 2014
Sehr geehrter Herr Fritz Müller99
Mit E-Mail vom 5. November 2014 erkundigen Sie sich bei uns, wie Sie zu Nothilfeleistungen gelangen können. Unsere Antwort lautet wie folgt:
Wir empfehlen Ihnen, telefonisch beim Sozialdienst der Stadt Bern einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Wie Ihnen bekannt ist, hat sich der zuständige Sozialarbeiter an der Instruktionsverhandlung vom 10. Januar 2014 bereit erklärt, bei einem erneuten Sozialhilfegesuch Ihrerseits einen Neuanfang zu versuchen. Eine neue Unterstützung setzt natürlich voraus, dass Sie mit dem Sozialdienst kooperieren, mündlichen Kontakt nicht verweigern, den Aufforderungen des Sozialdienstes Folge leisten und ernsthafte Anstrengungen unternehmen, mittelfristig Ihren Lebensunterhalt selber zu finanzieren. Ihr Ziel muss sein, in Zukunft selber ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Sie wissen selber, dass Ihre bisherige Haltung, alle Integrations- und Zusammenarbeitsversuche des Sozialdienstes zu torpedieren, eine konstruktive Zusammenarbeit verunmöglicht und zur Einstellung der Sozialhilfeleistungen geführt hat. Wir legen Ihnen ans Herz, sich nicht mehr auf Ungerechtigkeiten zu konzentrieren, die Sie nach Ihrer Meinung erfahren haben, sondern im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter konstruktiv, mit dem Blick nach vorne eine zukunftsbringende Lösung zu suchen. Letztlich gilt für Sie dasselbe wie für jede andere Person auch: Wenn Sie sich dafür entscheiden, in den Genuss von Sozialhilfeleistungen zu gelangen, haben Sie sich an die dafür vorgesehenen Regeln (Mitwirkungspflicht) zu halten.
Wir sind uns bewusst, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Wir hoffen deshalb für Sie, dass Sie unseren oben genannten Empfehlungen folgen werden und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Freundliche Grüsse
L____
Weder Nothilfe noch vorübergehende Notbehausung – ein Mensch in der Schweiz steht im Abseits
Die Sozialen Dienste der Stadt Bern ziehen es vor, anstatt den Dialog zu suchen, sich hinter einer Mauer des Schweigens zu verstecken. Alle Ämter sind einer höheren Instanz untergeordnet, so auch die Sozialen Dienste der Stadt Bern. Somit bleibt dem Fritz Müller99 nichts anderes übrig, als diese nächst höhere Instanz anzufragen, was in einer solchen Notsituation zu tun sei #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (l____@jgk.be.ch Cc: g____@bern.ch)
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Poststrasse 25
3071 Ostermundigen
Bern, 5. November 2014
Sehr geehrter Herr L____
1)
Seit mehreren Monaten versuche ich die Nothilfe der Stadt Bern in Anspruch zu nehmen – bis heute leider vergeblich.
2)
Wären Sie heute an meiner Stelle, was würden Sie gegebenenfalls als nächsten Schritt tun, um Nothilfe zu bekommen, damit Sie überleben könnten?
Zum Vorgang – nachlesbar unter: http://tapschweiz.blogspot.ch/2014/11/b25024.html
3)
In Ihrer Position als Regierungsstatthalter der Stadt Bern bitte ich Sie um eine Stellungnahme diesbezüglich innerhalb einer Frist, die für Nothilfebelange von Ihrer Behörde in der Regel zur Anwendung gelangen und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Fritz Müller99
1 Exemplar
b25024 Dieses Schreiben
(Keine) Notunterkunft nach Zwangsräumung
In der Schweizer Presse und im Fernsehen wird diskutiert, ob es legitim und rechtens sein könnte, im Bedarfsfall einem Schweizer oder einer Schweizerinnen, einer Schweizer Familie nur noch Nothilfe auszubezahlen. Nein – dies dürfe auf keinen Fall passieren! Denn es könnte Kinder und Familien treffen, die plötzlich nur noch von der Nothilfe leben müssten. Die Realität sieht so aus – in der Schweiz gibt es Menschen, denen wird weder Sozialhilfe nach SKOS, noch Nothilfe nach den niedrigsten Tarifen zuteil, noch wird in Anwendung von Art. 12 BV beim Sozialamt Bern gehandelt. Mit dem heutigen Tag ist es schwarz auf weiss nachlesbar – Fritz Müller99 erhält weder Nothilfe in Form von Geld oder Sachwerten, hier wird von sFr. 8.-/Tag gesprochen, noch erhält er eine Notunterkunft, um die Nacht nicht in der Kälte verbringen zu müssen. Und alles hat damit angefangen, als Philippe Messerli, Nidau (EVP) und Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP) die Motion mit Nr. M182/2009 offensichtlich nichtsahnend, welche Konsequenzen dies für die Schweiz haben wird, eingereicht haben #tapschweiz http://twitter.com/tapschweiz
Damit Sie als Leser die Gelegenheit erhalten, sich zur momentanen Situation zu äussern, lanciere ich mit diesem Schreiben, bzw. innerhalb dieses Blogs eine Umfrage, bei der sich die Menschen zum Leitbild des Sozialamt Bern frei äussern können – auf die Auswertung der Umfrage bin ich gespannt.
Umfrage Ergebnisse bis anhin
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (g____@bern.ch via pikettsarpikettsar@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern
Bern, 31. Oktober 2014
Sehr geehrter Herr G____
1)
Es ist eine weitere Woche vergangen – wie erwartet blieb mein Briefkasten leer. Keine der angeschriebenen Hilfsorganisationen hat mir Fahrkarten zugestellt damit ich persönliche bei Ihnen vorsprechen und die Anmeldung nach Ihren Vorstellungen hätte vornehmen können.
2)
Ich kenne mich damit nicht aus, doch ev. bliebe die Option des Schwarzfahrens? Dann jedoch würde ich mich des Tatbestandes der «Erschleichung von Beförderungsleistungen» gegenüber Bernmobil oder einer anderen Unternehmung schuldig machen, die Folgen – eine Strafanzeige, ein weiteres Gerichtsverfahren mit Folgenkosten inklusive ggf. einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder umgerechnet 150 Stunden gemeinnützige Arbeit bei Nichtbezahlung der Ausstände usf.
3)
Tag der Zwangsräumung
Um auf den Punkt zu kommen, es ist der 31.10.2014 – der Tag, an dem ich meine Wohnung zu verlassen habe.
4)
Notunterkunft und EssensrationAufgrund meiner Anträge Ziff. 4.a) bis 4.b) vom 16. Oktober 2014 (b25020), den erstmalig gestellten Anträgen vom 25.02 und 07.10.2014, darf ich Sie bitten, in Anwendung des nicht einklagbaren Artikels Ziff. 12 – verankert in der Schweizerischen Bundesverfassung – mir bis zum 31.10.2014 - 17:00 Uhr eine Notunterkunft, Essensration etc. zur Verfügung zu stellen, inklusive schriftlicher Kostengutsprache für diese besagte vorübergehende Bleibe, die für mich zu Fuss erreichbar sein muss.
5)
Verbrennen des Inventars
Im weiteren stellt sich mir die Frage, wie meine Habseligkeiten, das Inventar in meiner Wohnung entsorgt oder verbrannt werden soll. Dafür möchte ich Sie bitten, mir eine Checkliste zur Verfügung zu stellen, an der ich mich in den nächsten paar Tagen gemäss ihrem Leitbild orientieren kann.
Für den Leser, die Leserin – ein Auszug aus dem Leitbild des Berner Sozialamts, damit die Kluft und Diskrepanz zwischen Fremd- und Selbstwahrnehmung besser fühl- und erlebbar wird.
Zum Leitbild des Berner Sozialamts mit Zitat;
"Wir sorgen für:
– die finanzielle Existenzsicherung: ..jede Person in der Stadt Bern soll ein menschenwürdiges und eigenverantwortliches Leben ohne materielle Not führen können.
– die berufliche Integration: ..Stellensuchende sollen möglichst rasch und nachhaltig (wieder) in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.
– eine angemessene Ausbildung: ..wir fördern Berufsausbildungen und andere Qualifikationsmassnahmen für die von uns betreuten Personen.
– die soziale Integration: ..wir stellen sinnvolle(!) Tätigkeiten und Strukturen bereit, welche die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
– unsere Arbeit trägt dazu bei: ..den sozialen Frieden in der Stadt Bern zu sichern und die Chancengleichheit zu fördern.“
Damit Sie als Leser die Gelegenheit erhalten, sich zur momentanen Situation zu äussern, lanciere ich mit diesem Schreiben, bzw. innerhalb dieses Blogs eine Umfrage, bei der sich die Menschen zum Leitbild des Sozialamt Bern frei äussern können – auf die Auswertung der Umfrage bin ich gespannt.
Umfrage Ergebnisse bis anhin
6)
Erreichbarkeit
Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in Bern wird der Einfachheit halber weiterhin geleert werden.
7)
Transparenz
Jetzt wäre der ideale Zeitpunkt, sollten Sie mir aus formeller Sicht etwas Wichtiges mitzuteilen haben, dass Sie dies heute tun könnten. Denn diese „Eckparameter“ zu kennen wäre insofern von Vorteil, weil im Anschluss keine Partei sich gegenseitig etwas vorzuwerfen hat, dass dies oder jenes nicht zur Sprache gekommen sei.
8)
Weiterhin fehlende Empfangsbestätigung
Sie hatten bisweilen Kenntnis meiner ersten schriftlichen Wohnungskündigung vor anno einem Jahr. Sie haben frühzeitig Kenntnis erlangt von meiner zweiten Wohnungskündigung. Ich darf davon ausgehen, dass Sie wie beim ersten Kündigungsschreiben es auch beim zweiten Kündigungsschreiben gegenüber anderen verfügenden Behörden verleugnen werden, Kenntnis von all diesen Schreiben gehabt zu haben. Die Beweislast (leider) bei mir, dem Antragssteller liegt – Sie nicht gewillt sind, mir eine Empfangsbestätigung im fünften und wiederholten Male ausstellen zu wollen (gem. b25013, b25016, b25018, b25020). Somit mir als Option offen bleibt, Vorkehrungen zu treffen, welche der Beweiskraft genügend Rechnung trägt und gegenüber verfügenden Behörden gewichten müsste. Die Vorkehrungen meinerseits so aussehen, dass mein Anliegen bezüglich der Empfangsbestätigung auf Plattformen publik gemacht worden sind. Auf Plattformen, bei denen es für das einzelne Individuum schwierig ist, Texte im Nachhinein löschen und/oder verändern zu können, denn Geld für ein Einschreiben steht mir leider keines zur Verfügung.
9)
Die Alternative zu einem Einschreiben
Die Archivplattformen, auf denen mein Antrag abrufbar ist: Archive.org, Google.com, Twitter.com, Scoop.it, Wordpress.com, Blogger.com, Facebook.com, um nur einige der grösseren Plattformen zu nennen. Es darf an dieser Stelle betont werden, würde das Sozialamt Bern ihrer Mitwirkungspflicht in korrekter Weise nachkommen, indem eine einfache Empfangsbestätigung ausgestellt worden wäre, dieser unglaubliche Aufwand auf Klientelseite entfallen und es der Transparenz und der humanen Zusammenarbeit dienlich gewesen wäre.
Von meiner Seite denke ich ist alles gesagt und sehe hiermit mein Anliegen, dargelegt in klaren, einfachen und verständlichen und unverfänglichen Worten, gerichtet an das Sozialamt in Bern, vorerst als abgeschlossen an.
Haben Sie offene Fragen oder gibt es Unklarheiten?
10)
Telefonische und örtliche Erreichbarkeit
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Versuchen Sie bitte keine Argumente der Presse gegenüber vorzutragen, wie z.B. „..man habe die Person (telefonisch) nicht kontaktieren können..“, denn ein Telefon ist aus verständlichen Gründen seit lange nicht mehr finanzierbar – das Gleiche gilt für die Erreichbarkeit vor Ort. Sie können mich weiterhin per E-Mail erreichen.
Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Fritz Müller99
1 Exemplar
b25023 Dieses Schreiben
Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2014/10/b25023.html
Armutsatlas, Hartz IV Karten (unofficial map)
Diese Karten zeigen, wo in Europa Armut und Elend herrscht. Armutsbetroffene Personen oder Angehörige und Interessierte können Daten auf diesen Karten eintragen.
Wie entsteht diese Karte?
Es ist ein partizipativer Ansatz. Jeder Mensch kann eine aktive Rolle im Prozess der Recherche, des Berichtens und des Analysierens einnehmen. Die Publikation der eigens recherchierten Daten auf dem Armutsatlas ist quasi der letzte Schritt.
Nach dem Graswurzel-Journalismus Prinzip
Ziel dieser Partizipation ist die Bereitstellung von unabhängigen, verlässlichen, genauen, ausführlichen und relevanten Informationen, die eine Demokratie dringender denn je benötigt.
Armutsatlas, Hartz IV Karten (unofficial map)
Wie entsteht diese Karte?
Es ist ein partizipativer Ansatz. Jeder Mensch kann eine aktive Rolle im Prozess der Recherche, des Berichtens und des Analysierens einnehmen. Die Publikation der eigens recherchierten Daten auf dem Armutsatlas ist quasi der letzte Schritt.
Nach dem Graswurzel-Journalismus Prinzip
Ziel dieser Partizipation ist die Bereitstellung von unabhängigen, verlässlichen, genauen, ausführlichen und relevanten Informationen, die eine Demokratie dringender denn je benötigt.
Armutsatlas, Hartz IV Karten (unofficial map)
Karte wird nicht angezeigt? [Karte in neuem Fenster öffnen]
Die erste Aufrufaktion zur Spende für zwei Fahrkarten
„Mit kleinst möglichem (Arbeits-)aufwand“ wird nach einer Fahrkarte gesucht, bzw. es wird bei einer Hilfsorganisation um eine Spende ersucht, mit der es im Anschluss möglich sein wird, die Wegstrecke zum Sozialamt Bern in Angriff nehmen zu können. Es kann gut sein, dass dafür bei einer zweiten Hilfsorganisation zusätzlich nachgefragt werden muss – wer weiss das im voraus? Etwas Gutes kann ich diesem „Prozess/Vorgang“ abgewinnen, schwarz fahren muss die hilfesuchende Person voraussichtlich nicht. Es darf jedoch gerechnet werden, wie viel an Steuergeld bis zum jetzigen Zeitpunkt aufgewendet worden ist – alleine der Administrativaufwand gerechnet – von beiden Seiten – wer’s nicht selber liest, würde es kaum glauben.
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Empfänger (L____@passantenhilfe cc: pikettsarpikettsar@bern.ch)
An: Passantenhilfe
Bern, 17. Oktober 2014
Sehr geehrter Herr L____
Dürfte ich Sie höflich darum bitten, dass Sie mir zwei ÖV-Fahrkarten zustellen. An obenstehenden Absender.
Besten Dank im voraus.
Freundliche Grüsse
Fritz Müller99
1 Exemplar
b25022 Dieses Schreiben
b25021 Antwort Sozialamt vom 16.10.2014 (s.u.)
> Von: pikettsarpikettsar@bern.ch
> Gesendet: Donnerstag, 16. Oktober 2014
> An: Fritz Müller99
> Betreff: AW: b25020, Antrag Notunterkunft u. Nothilfe
>
> Guten Tag Herr Fritz Müller99
>
> Wir haben Ihre Mail erhalten und nehmen wie folgt dazu Stellung:
>
> Bitte melden Sie sich für einen Anmeldung persönlich am Schalter ...
> die Rahmenbedingungen für eine Neuanmeldung sind für alle gleich,
> daher bitten wir Sie, wenn sie ein Gesuch stellen möchten, dies
> persönlich am Schalter des Sozialdienstes zu tun.
>
> Sollten Sie Schwierigkeiten haben, das Geld für die Fahrt zum
> Sozialdienst zu beschaffen, wenden Sie sich bitte ans Pinto
> Tel. +41 31 321 75 54 oder an die Passantenhilfe Tel. +41 31 380 75 40.
>
> Freundliche Grüsse
> G_____
Für ÖV-Ticket Sponsoren suchen
Das Sozialamt Bern ist der Meinung, dass sich Fritz Müller99 für das ÖV-Ticket „externe Sponsoren“ suchen müsse (Pinto, Passantenhilfe usf.). Sobald ein ÖV Ticket auf diese Weise verfügbar sei, könne die hilfesuchende Person persönlich am Schalter beim Sozialamt Bern vorsprechen. Interessante Feststellung seitens der Behörde, wenn schon im vornherein feststeht, dass es bei der Passantenhilfe auch nur möglich sein wird Unterstützung zu bekommen, wer selber dort vorbeigeht. Das Sozialamt und die anderen Hilfsorganisationen haben ihre Büroräumlichkeiten im Stadtzentrum, die Wegstrecke ist demnach gleich lang – somit kann weiter gespannt abgewartet werden, wer von den Hilfsorganisationen bereit sein wird, zwei ÖV-Tickets einfach so in ein Couvert zu schieben, um diese einer „unbekannten Person“ zukommen zu lassen.
Absender (g____@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern
Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Bern, 16. Oktober 2014
Guten Tag Herr Fritz Müller99
Wir haben Ihre Mail erhalten und nehmen wie folgt dazu Stellung:
Bitte melden Sie sich für einen Anmeldung persönlich am Schalter der Schwarztorstrasse 71 in Bern. Unsere Schalteröffnungszeiten für Neuanmeldungen sind Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Die Rahmenbedingungen für eine Neuanmeldung sind für alle gleich, daher bitten wir Sie, wenn sie ein Gesuch stellen möchten, dies persönlich am Schalter des Sozialdienstes zu tun. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, das Geld für die Fahrt zum Sozialdienst zu beschaffen, wenden Sie sich bitte ans Pinto Tel. +41 31 321 75 54 oder an die Passantenhilfe Tel. +41 31 380 75 40.
Freundliche Grüsse
G_____
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